§ 113c Absatz 8 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch
Artikel 8r dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 werden die Wörter „alle zwei Jahre, erstmals bis zum 31. Dezember 2023" durch die Wörter „erstmals bis zum 30. Juni 2024 und anschließend alle zwei Jahre, beginnend mit dem 31. Dezember 2025" ersetzt.
- 2.
- In Satz 3 werden die Wörter „alle zwei Jahre, erstmals bis zum 31. Dezember 2024, aufgeschlüsselt nach Ländern für den Stichtag 1. November des Berichtsjahres" durch die Wörter „erstmals bis zum 30. Juni 2025, aufgeschlüsselt nach Ländern für den Stichtag 1. Mai 2025, und anschließend alle zwei Jahre, beginnend mit dem 31. Dezember 2026, aufgeschlüsselt nach Ländern für den Stichtag 1. November des Berichtsjahres" ersetzt.
- 3.
- In Satz 5 wird die Angabe „30. September 2023" durch die Angabe „31. März 2024" ersetzt.