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§ 985 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 985 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 985 ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 29 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 985 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 985 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 41 FGG-RG Änderung des Grundbuchbereinigungsgesetzes
... folgt geändert: 1. In § 6 Abs. 2 wird die Angabe „der §§ 982 bis 986 der Zivilprozessordnung" durch die Angabe „der §§ 447 bis 450 des ...
Artikel 59 FGG-RG Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 985 , § 986 Abs. 1, 3 und 4 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „den ... ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „§ 984 Abs. 1, §§ 985 , 986 Abs. 1, 3 und 4 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§ 448 Abs. 1, ... b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „§ 984 Abs. 1, §§ 985 , 987 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§ 448 Abs. 1, §§ ...
Artikel 61 FGG-RG Änderung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes
... wie folgt geändert: a) In Absatz 3 werden die Wörter „§§ 983 bis 986 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§ 447 Abs. 2, § 448 ...