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§ 9 - Düngeverordnung (DüV)

Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.06.2017; FNA: 7820-15-3 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches



(aufgehoben)



 
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Frühere Fassungen von § 9 DüV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
vom 28.04.2020 BGBl. I S. 846

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 DüV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)
Artikel 1 V. v. 14.12.2017 BGBl. I S. 3942, 2018 I S. 360; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Anlage 4 StoffBilV (zu § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2) Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff
... Betrieb, die Aufbringverluste dem aufnehmenden Betrieb zugerechnet. 5 Kontrollwerte nach § 9 Absatz 2 der Düngeverordnung oder einer Verordnung nach § 13 Absatz 2 der Düngeverordnung. Tabelle 2 Kennzahlen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 1 DüVÄndV 2020 Änderung der Düngeverordnung 1)
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 8 und 9 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben) ... wie folgt gefasst: „§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben) § 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)". b) Nach der ... oder Pflanzenhilfsmittel angewendet werden." 7. Die §§ 8 und 9 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Nährstoffvergleich  ... gefasst: „§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben) § 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)".  ...