§ 9 - Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTFG)

G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1807 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 14.12.2010; FNA: 707-26 Wirtschaftsförderung
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§ 9 Verwaltungskosten


§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

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Zitierungen von § 9 KTFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 KTFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KTFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Artikel 3 HFinG 2024 Änderung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes
... zur Finanzierung der Schienenwege des Bundes," eingefügt. 2. Nach § 9 wird folgender § 10 eingefügt: „§ 10 Bekanntmachungserlaubnis ...


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