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Artikel 3 - Haushaltsbegleitgesetz 2025 (HBeglG 2025 k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes
Das Klima- und Transformationsfondsgesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1807), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 2 Nummer 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt:
- „3.
- Ausgleichszahlungen geleistet werden, um beim Strompreis und beim Gaspreis zu entlasten."
- 2.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird die Angabe „Maßnahmen und" durch die Angabe „Maßnahmen," ersetzt.
- b)
- In Nummer 5 wird die Angabe „Absätze 3 und 4." durch die Angabe „Absätze 3 und 4 sowie" ersetzt.
- c)
- Nach Nummer 5 wird die folgende Nummer 6 eingefügt:
- „6.
- Zuführungen aus dem Sondervermögen nach Artikel 143h Absatz 1 Satz 5 des Grundgesetzes nach Maßgabe des Wirtschaftsplans dieses Sondervermögens."
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