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Artikel 9 - Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)

Artikel 9 Weitere Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 BGB § 1835a

In § 1835a Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird das Wort „Sechzehnfachen" durch das Wort „Siebzehnfachen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 KostRÄG 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 KostRÄG 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostRÄG 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 KostRÄG 2021 Inkrafttreten
... Artikel 7 Absatz 1 Nummer 14 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 9 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 13 SanInsFoG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 204 Absatz 1 wird ...