Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

§ 9 - Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)

V. v. 18.12.1990 BGBl. I S. 2930, zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; dieses geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 2126-9-11 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 9 Minutenwerte


§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Der Personalbemessung für die nachstehenden Berufsgruppen sind je Patient und Woche folgende Minutenwerte zugrunde zu legen:

Behand-
lungs-
bereiche
ÄrzteKranken-
pflege-
personal,
Er-
ziehungs-
dienst
Diplom-
Psycho-
logen
Ergo-
thera-
peuten
Beweg-
ungs-
thera-
peuten,
Kranken-
gymnas-
ten,
Physio-
thera-
peuten
Sozial-
arbei-
ter,
Sozial-
pädago-
gen,
Heil-
pädago-
gen
Sprach-
heil-
thera-
peuten,
Logo-
päden
KJ 12571.4191831378215733
KJ 22511.285180166741228
KJ 33211.8761635921730
KJ 41055328029218918
KJ 51441.541104211969221
KJ 62643051791107614825
KJ 72472611821286313326


(2) Für das Krankenpflegepersonal ist je Station und Woche zusätzlich ein Wert von 5.000 Minuten zugrunde zu legen; umfaßt eine Station weniger als 9 Patienten im Jahresdurchschnitt, treffen die Vertragsparteien eine Vereinbarung darüber, inwieweit dieser Minutenwert je Station zu vermindern ist. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Für die Ermittlung der Personalstellen gilt § 6, für die Personalbemessung für leitende Ärzte sowie für Leitungskräfte des Pflege- und Erziehungsdienstes § 7 entsprechend.

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Zitierungen von § 9 Psych-PV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 Psych-PV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Psych-PV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 Psych-PV Grundsätze
... Arbeitszeit in Minuten (Minutenwert) je Patient und Woche vorgegeben (§ 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 1). Die Minutenwerte sind unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrags angemessen zu ... 3. Die Minutenwerte werden in Personalstellen umgerechnet (§ 6 und § 9 Abs. 3). 4. Die Zahl der Personalstellen für Leitungskräfte wird ... der vereinbarten Stellen für Ärzte und Diplom-Psychologen errechnet (§ 7 und § 9 Abs. 3). (2) Der Regeldienst im Sinne des Absatzes 1 umfaßt alle diagnostischen, ...


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