Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025
§ 9 Anspruchskonkurrenz
Ansprüche auf Leistungen der Soldatenentschädigung gehen Ansprüchen auf Leistungen der Sozialen Entschädigung vor, soweit sie auf derselben Ursache beruhen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/9_SEG.htm