Anhang 6 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)

Anhang 6 zu Artikel 2 Nummer 2



Anlage VIII (zu § 61)

Gültig ab 1. März 2019

Anwärtergrundbetrag


Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, in das der Anwärter
nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
Grundbetrag
(Monatsbetrag in Euro)
A 2 bis A 4 1.145,56
A 5 bis A 8 1.268,99
A 9 bis A 11 1.323,38
A 12 1.466,69
A 13 oder R 1 1.534,68




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