Anlage V (zu
§ 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2022
Familienzuschlag(Monatsbetrag in Euro)
Der Familienzuschlag erhöht sich
- -
- für das zweite zu berücksichtigende Kind um 131,52 Euro,
- -
- für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 409,76 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen DienstesFür die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
- 1.
- für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,37 Euro,
- 2.
- für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
- -
- in der Besoldungsgruppe A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 26,84 Euro,
- -
- in der Besoldungsgruppe A 4 um 21,47 Euro,
- -
- in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,10 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1- -
- Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 129,62 Euro
- -
- Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 137,60 Euro