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Anhang - EEMD-Gebietsvorgabenverordnung (GVV)
V. v. 20.03.2018 BAnz AT 27.03.2018 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 258
Geltung ab 28.03.2018; FNA: 9290-16-4 Gebühren im Straßenverkehr
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Geltung ab 28.03.2018; FNA: 9290-16-4 Gebühren im Straßenverkehr
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Anhang Tabellarische Übersicht zur Einhaltung der Gebietsvorgaben anhand eingereichter Dokumentationen oder konkreter Beschreibungen
Zur Orientierung und Vermeidung unnötiger Nachfragen ist eine tabellarische Übersicht zu erstellen, in der die Erfüllung der einzelnen Gebietsvorgaben anhand der eingereichten Unterlagen dokumentiert und/oder zusätzlich genau erläutert wird.
Erläuterung | |
Gebietsvorgabe 1 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen: - Dokument 1: Kapitel 4.3; 4.7 - Dokument 5: Kapitel 1 - 3 |
Gebietsvorgabe 2 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen: - Dokument 2: gesamtes Dokument |
Gebietsvorgabe 3 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen: - Dokument 3: Kapitel 4.3; 4.7 |
Gebietsvorgabe 4 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen: - keine |
Tabelle 1: Beispielhafte tabellarische Übersicht (Gebietsvorgaben/Dokumente) |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anhang_EEMD-Gebietsvorgabenverordnung.htm