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Anlage 10 - Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

Artikel 1 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2123-6 Zahnärzte und Dentisten
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Anlage 10 (zu § 14 Absatz 2 Satz 2) Zeugnis über den Krankenpflegedienst *)



Zeugnis über den Krankenpflegedienst (BGBl. 2019 I S. 975)


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in der Grafik nicht konsolidierte Änderung:

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Artikel 1 Nummer 54 V. v. 22. September 2021 (BGBl. I S. 4335)





 

Frühere Fassungen von Anlage 10 ZApprO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
vom 22.09.2021 BGBl. I S. 4335

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 10 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 ZApprO Pflegedienst (vom 01.10.2021)
... oder der Studienanwärterin oder dem oder der Studierenden ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 10 aus. (3) Der Pflegedienst ist vor Beginn des Studiums oder während der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Wörter „regelmäßige und" gestrichen. f) In der Angabe zu Anlage 10 wird das Wort „Krankenpflegedienst" durch das Wort „Pflegedienst" ... oder der Studienanwärterin oder dem oder der Studierenden ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 10 aus. (3) Der Pflegedienst ist vor Beginn des Studiums oder während der ... in Nummer 22 die Wörter „und Ethik" gestrichen. 54. Anlage 10 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...