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Anlage 12 - Standortauswahlgesetz (StandAG)

Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 12 (zu § 25) Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien


Anlage 12 wird in 1 Vorschrift zitiert

Gewichtungsgruppe 1

Kriterium Wertungsgruppe
günstigbedingt günstig weniger günstig
Abstand zu vorhandener bebauter
Fläche von Wohngebieten und
Mischgebieten
Abstand
> 1.000 m
Abstand
500 - 1.000 m
Abstand
< 500 m
Emissionen
(zum Beispiel Lärm, Schadstoffe)
Unterschreitung der
Vorsorgewerte
Überschreitung der
Vorsorgewerte in
bestimmten Phasen
bei Einhaltung der
Grenzwerte
Überschreitung der
Vorsorgewerte in
bestimmten Phasen
oberflächennahe Grundwasser-
vorkommen zur Trinkwasser-
gewinnung
keineNutzung potenziell
möglich oder Aus-
weichpotenzial gut
erschließbar
Bestehende oder ge-
plante Nutzung und
Ausweichpotenzial nur
aufwändig erschließbar
Überschwemmungsgebietekeine  


Gewichtungsgruppe 2

Kriterium Wertungsgruppe
günstigbedingt günstig weniger günstig
Naturschutz- und Schutzgebiete nach
§§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz
keine  
bedeutende Kulturgüter keine  
tiefe Grundwasservorkommen zur
Trinkwassergewinnung
keineNutzung potenziell
möglich oder Aus-
weichpotenzial gut
erschließbar
Bestehende oder ge-
plante Nutzung und
Ausweichpotenzial nur
aufwändig erschließbar


Gewichtungsgruppe 3

Kriterium Wertungsgruppe
günstigbedingt günstig weniger günstig
Anlagen, die der zwölften Verordnung
zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
unterliegen
keine Anlagen
mit Störfallrisiko
vorhandene Anlagen
mit Störfallrisiko sind
verlegbar
vorhandene Anlagen
mit Störfallrisiko sind
nicht verlegbar
Abbau von Bodenschätzen,
einschließlich Fracking
keine Vorkommen keine Nutzung
bestehender Vor-
kommen/ungünstige
Abbaubedingungen
bestehende oder
geplante Nutzungen/
günstige Abbau-
bedingungen
geothermische Nutzung des
Untergrundes
kein Potenzial  bestehende oder
geplante Nutzung
Nutzung des geologischen
Untergrundes als Erdspeicher
(Druckluft, CO2-Verpressung, Gas)
kein Potenzial  bestehende oder
geplante Nutzung




 

Zitierungen von Anlage 12 StandAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StandAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 StandAG Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
... Abwägungskriterien werden in einem Abwägungsprozess in drei Gewichtungsgruppen nach Anlage 12 unterteilt, von denen die Gewichtungsgruppe 1 am stärksten, die Gewichtungsgruppe 2 am ...