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Anlage 14 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)

Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 14 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)


Anlage 14 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „030" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „025" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „008" bis „025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „007" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008", „014" und „020" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009" bis „013", „015" bis „019" und „021" bis „025" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „013" bis „030" versehenen Spalten in den mit „012", „013", „018", „019", „024" und „025" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „030" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „004" bis „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deutschland" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „013" bis „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „022" bis „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „005" bis „010" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „012" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „013" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „014" bis „019" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „020" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „021" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „022" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „023" bis „028" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „029" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „030" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „005" bis „008" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „009" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „010" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „014" bis „017" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „023" bis „026" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „027" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „028" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

28.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

29.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

30.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

31.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

32.
Die Felder der mit „005", „007", „014", „016", „023" und „025" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

33.
Die Felder der mit „006", „008", „015", „017", „024" und „026" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „015" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „016" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „017" und „023" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „018" und „024" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „013", „019" und „025" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.



 

Zitierungen von Anlage 14 PfandMeldeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandMeldeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... in der Gattung Öffentliche Pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 9 bis 14 , 3. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Schiffspfandbriefe betreiben, die ... 1. für einzelne oder sämtliche Gattungen keine in den Meldungen nach den Anlagen 8, 14 , 19 oder 24 zu berücksichtigenden Derivategeschäfte nach § 4b des ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
...  m) das Feld der ersten Spalte von links in der 14. Zeile von oben mit „ Anlage 14 (ÖpfDckWtrDrv)", n) das Feld der ersten Spalte von links in der 15. Zeile ...