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Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen (Pfandbrief-Meldeverordnung - PfandMeldeV)

Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) Diese Verordnung gilt für Pfandbriefbanken im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes, die Pfandbriefe mindestens einer der in § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes genannten Gattungen im Umlauf haben.

(2) Diese Verordnung ist auf getrennten Pfandbriefumlauf nach § 51 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes nicht anzuwenden.


§ 2 Berichtszeiträume, Meldestichtage, Einreichungsfristen



(1) 1Berichtszeitraum für die Meldungen nach den Anlagen ist das Kalenderquartal. 2Abweichend von Satz 1 ist der Berichtszeitraum im Fall einer Verfügung oder Allgemeinverfügung nach § 27a Absatz 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes für die hiervon betroffenen Pfandbriefbanken und Gattungen der Kalendermonat.

(2) Meldestichtag ist der letzte Bankarbeitstag des letzten Monats des Berichtszeitraums.

(3) 1Die Einreichungsfrist richtet sich nach § 27a Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. 2Fällt das Ende der Einreichungsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Pfandbriefbank, fällt das Ende dieser Einreichungsfrist auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag.


§ 3 Meldeumfang



(1) 1Pfandbriefbanken haben die Meldung nach Anlage 2 abzugeben. 2Zusätzlich haben Pfandbriefbanken, die

1.
das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Hypothekenpfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 3 bis 8,

2.
das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Öffentliche Pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 9 bis 14,

3.
das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Schiffspfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 15 bis 19,

4.
das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Flugzeugpfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 20 bis 24

abzugeben.

(2) 1Pfandbriefbanken, die

1.
für einzelne oder sämtliche Gattungen keine in den Meldungen nach den Anlagen 8, 14, 19 oder 24 zu berücksichtigenden Derivategeschäfte nach § 4b des Pfandbriefgesetzes in das Deckungsregister eingetragen haben,

2.
für die Gattung Hypothekenpfandbriefe keine in der Meldung nach Anlage 6 zu berücksichtigenden Deckungswerte, die grundpfandrechtlich an im Ausland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten besichert sind, zur Deckung verwenden, oder

3.
für die Gattung Öffentliche Pfandbriefe keine in der Meldung nach Anlage 12 zu berücksichtigenden Deckungswerte, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber im Ausland ansässig sind, oder die Europäische Zentralbank, eine multilaterale Entwicklungsbank nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1; L 208 vom 2.8.2013, S. 68; L 321 vom 30.11.2013, S. 6; L 193 vom 21.7.2015, S. 166; L 20 vom 25.1.2017, S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/439 (ABl. L 90 vom 18.3.2022, S. 1) geändert worden ist, oder eine internationale Organisation nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist, zur Deckung verwenden,

sind von der Pflicht zur Abgabe der genannten Meldungen freigestellt. 2Sobald Deckungswerte nach Satz 1 zur Deckung verwendet werden, erlischt die Freistellung.


§ 4 Währungsformat



1Betragsangaben in den Meldungen der Anlagen sind in Euro zu machen. 2Maßgebliche nicht in Euro denominierte Beträge sind zum offiziellen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen. 3Fällt der Meldestichtag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Europäischen Zentralbank, so ist der offizielle Umrechnungskurs des vorhergehenden Bankarbeitstags zu verwenden.


§ 5 Einreichungsweg



1Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungsweg zu nutzen. 2Nähere Bestimmungen zum elektronischen Einreichungsweg und zu den zu verwendenden Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf ihrer Internetseite.


§ 6 Insolvenz und Abwicklung der Pfandbriefbank



(1) Wird über das Vermögen der Pfandbriefbank das Insolvenzverfahren eröffnet, so entfällt ab dem nächstfolgenden Meldestichtag die Pflicht zur Abgabe der Meldung nach Anlage 2.

(2) In den Fällen des Absatzes 1, bei Ernennung eines Sachwalters nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes sowie bei Erlass eines Abwicklungsinstruments im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 9 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1; L 101 vom 18.4.2015, S. 62), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/23 (ABl. L 22 vom 22.1.2021, S. 1) geändert worden ist, oder im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 4 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes gegen die Pfandbriefbank ist die Bundesanstalt befugt, der Pfandbriefbank nach Inhalt, Umfang und Frequenz geeignete zusätzliche Meldungen aufzugeben oder sie von der Pflicht zur Abgabe einzelner Meldungen freizustellen.


§ 7 Übergangsvorschrift



1Meldestichtag für die erste Meldung ist der 30. Juni 2023. 2Vor dem Meldestichtag 30. Juni 2027 brauchen Deckungswerte nur mit den der Pfandbriefbank systemseitig verfügbaren Informationen berücksichtigt zu werden. 3Macht die Pfandbriefbank für Deckungswerte von Satz 2 Gebrauch, so sind die Felder der Meldungen, die Daten solcher Deckungswerte betreffen, in den Meldungen in der dort dafür vorgesehenen Weise kenntlich zu machen.


Anlage 1 Übersicht und Ausfüllhinweise Meldungen



I. Der Übersichtsbogen umfasst zwei Abschnitte.

1.
Der erste Abschnitt wird von einer Übersichtstabelle mit sechs Spalten und 24 Zeilen gebildet.

2.
Der zweite Abschnitt wird von Ausfüllhinweisen in einem Textfeld gebildet.

II. Übersichtstabelle

1.
Die Felder der ersten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „Nummer der Anlage" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „Kurzform" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Langform" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Betrifft Gattung" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „Von der Pflicht zur Abgabe der Meldung kann nach § 3 Absatz 2 freigestellt sein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „Entfällt nach Insolvenz" zu überschreiben.

2.
Die Felder der zweiten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „2" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „GttÜbg" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Gattungsübergreifend" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „sämtliche" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „ja" zu überschreiben.

3.
Die Felder der dritten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „3" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypUml" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe - Umlauf" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

4.
Die Felder der vierten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „4" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDck" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe - Deckung" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

5.
Die Felder der fünften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „5" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckOrdInl" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

6.
Die Felder der sechsten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „6" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckOrdAus" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

7.
Die Felder der siebten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „7" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckWtr" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

8.
Die Felder der achten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „8" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckWtrDrv" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

9.
Die Felder der neunten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „9" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfUml" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe - Umlauf" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

10.
Die Felder der zehnten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „10" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDck" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

11.
Die Felder der elften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „11" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckOrdInl" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

12.
Die Felder der zwölften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „12" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckOrdAus" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

13.
Die Felder der 13. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „13" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckWtr" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

14.
Die Felder der 14. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „14" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckWtrDrv" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

15.
Die Felder der 15. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „15" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchUml" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe - Umlauf" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

16.
Die Felder der 16. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „16" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDck" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe - Deckung" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

17.
Die Felder der 17. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „17" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckOrd" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

18.
Die Felder der 18. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „18" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckWtr" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

19.
Die Felder der 19. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „19" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckWtrDrv" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

20.
Die Felder der 20. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „20" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgUml" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe - Umlauf" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

21.
Die Felder der 21. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „21" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDck" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe - Deckung" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

22.
Die Felder der 22. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „22" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckOrd" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

23.
Die Felder der 23. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „23" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckWtr" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

24.
Die Felder der 24. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:

a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „24" zu überschreiben.

b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckWtrDrv" zu überschreiben.

c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte" zu überschreiben.

d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.

e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja" zu überschreiben.

f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein" zu überschreiben.

III. Textfeld mit Ausfüllhinweisen

Folgende Ausfüllhinweise werden gegeben:

1.
Allgemeine Ausfüllhinweise

a)
Auszufüllen sind sämtliche einschlägige Felder, die weder vorgegebenen Text enthalten noch abgegraut sind.

b)
Um für ein einschlägiges Feld von einer nach § 7 Satz 2 bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss die Koordinate des Feldes in der rot unterlegten Zeile und der grün unterlegten Spalte markiert werden.

c)
In Zeilenköpfen abgefragte Angaben „davon" und „darunter" beziehen sich auf die Gesamtheit, die im links und oben nächstgelegenen Feld abgefragt wird.

d)
Prozentangaben (betrifft Angaben zu Verzinsung und Beleihungsauslauf) sind mit zwei Nachkommastellen zu machen.

2.
Ausfüllhinweise für einzelne Meldungen

a)
Relevant für HypUml, HypDck, ÖpfUml, ÖpfDck, SchUml, SchDck, FlgUml und FlgDck:

Die Angabe des „Gesamtbetrags in Euro" der in Zeitbändern über die nächsten 720 Tagen fällig werdenden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ist auf die Erfassung von Zahlungsströmen ausgerichtet und umfasst daher Tilgungs- und Zins- bzw. Kuponzahlungen und vertragsgemäße Ein- bzw. Auszahlungen der unter dem Rahmenvertrag eines Derivategeschäfts abgeschlossenen einzelnen Derivate.

b)
Relevant für sämtliche sich auf die Deckung beziehenden Meldebögen:

Sämtliche Deckungswerte sind entweder als ordentliche Deckungswerte oder als weitere Deckungswerte zu erfassen, ungeachtet dessen, ob einzelne Deckungswerte pfandbriefrechtlich zusätzliche Funktionen, z. B. als barwertige sichernde Überdeckung, nennwertige sichernde Überdeckung oder liquiditätssichernde Deckung erfüllen.

c)
Relevant für HypDck, ÖpfDck, SchDck und FlgDck:

aa)
Forderungen mit negativer Verzinsung sind Forderungen, die nominell negativ verzinst werden (negativer Zinskupon), wobei eine Bezeichnung als Verwahrgebühr o. ä. unschädlich ist, solange der vertragliche Mechanismus zeit- und volumenabhängig dazu führt, dass dem Gläubiger bei Fälligkeit weniger als bei ursprünglicher Darlehensvergabe zurückgezahlt werden muss. Forderungen mit nur negativer Rendite sind hierunter nicht zu erfassen, ebenso wenig Forderungen, die unter Zahlung eines Aufgelds erworben wurden, da die Rückzahlung dieses Aufgelds nicht geschuldet wird und daher nicht in den Nennwert des Deckungswerts eingeflossen ist.

bb)
Die Abfrage des Gesamtnennbetrags einer Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird, zielt auf die Angabe des Betrags ab, den diejenige Gruppe schuldet, die am meisten schuldet. Hierfür sind die Nennbeträge aller Arten weiterer Deckungswerte, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen (z. B. Gesamtnennbetrag der Einlagen bei und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten theoretisch unterschiedlicher Bonitätsstufen, Nennbetrag der Ansprüche auf den bei vorzeitiger Beendigung des Rahmenvertrags einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Betrag eines Derivategeschäfts), zu aggregieren; anzugeben ist der höchste dieser Gesamtnennbeträge, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen. Der höchste Gesamtnennbetrag kann auch aus einer einzelnen Position gegenüber einem einzelnen Kreditinstitut resultieren.

d)
Relevant für HypDck, HypDckOrdInl und HypDckOrdAus:

aa)
Bei wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Mischnutzung ist die Aufteilung auf Nutzungsarten anhand der jeweiligen flächen- oder ertragsmäßigen Anteile vorzunehmen.

bb)
Bei Gesamtgrundpfandrechten ist nach den Beleihungswerten gewichtet aufzuteilen.

e)
Relevant für HypDck, HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDck, SchDckOrd, FlgDck und FlgDckOrd:

aa)
Als Anzahl von Deckungswerten ist die Anzahl der Gesamtheiten von durch eine Gesamtheit von Pfandrechten (Grundpfandrechten, Registerpfandrechten, Flugzeughypotheken) an derselben Gesamtheit von Beleihungsobjekten (Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Schiffen, Schiffsbauwerken, Flugzeugen) abgesicherten Darlehensforderungen zu erfassen oder in Fällen von Grundschulden, die keine Sicherungsgrundschulden und die an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die Anzahl der Gesamtheiten dieser isolierten Grundschulden.

bb)
Als Nennwert eines Deckungswerts ist der Nennwert für die jeweilig zu zählende Gesamtheit zu erfassen, also für eine Gesamtheit der Darlehensforderungen, die durch eine Gesamtheit von Grundpfandrechten an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert ist, die Summe der Nennwerte der Darlehensforderungen dieser Gesamtheit und für eine Gesamtheit von Grundschulden, die keine Sicherungsgrundschulden und an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die Summe der Kapitalbeträge der Grundschulden dieser Gesamtheit.

f)
Relevant für HypDck, HypDckWtr, HypDckWtrDrv, ÖpfDck, ÖpfDckWtr, ÖpfDckWtrDrv, SchDck, SchDckWtr, SchDckWtrDrv, FlgDck, FlgDckWtr und FlgDckWtrDrv:

Deckungswerte, deren Erfüllung von Förderinstituten, für die eine staatliche Gewährträgerhaftung oder Refinanzierungsgarantie besteht, geschuldet oder gewährleistet werden, sind als von der jeweiligen Kategorie des Gewährleistungsgebers des Förderinstituts gewährleistete Forderung und nicht als von einem Kreditinstitut geschuldete Forderung zu berücksichtigen.

g)
Relevant für HypDck, ÖpfDck, ÖpfDckOrdInl, ÖpfDckOrdAus, SchDck und FlgDck:

Für die geographische Zuordnung gewährleisteter Forderungen, bei denen Schuldner und Gewährleistungsgeber nicht derselben Gruppe von Jurisdiktionen zuzuordnen sind, ist die Zuordnung zur „exotischeren" Jurisdiktion ausschlaggebend, wobei die Reihenfolge zunehmender Exotik von Gruppen von Jurisdiktionen wie folgt lautet: Inland, andere Staaten des Euro-Währungsgebiets und Europäische Zentralbank, Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets und die Europäische Union, andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union, weitere Deckungsjurisdiktionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums; Internationale Organisationen und Multilaterale Entwicklungsbanken sind nach ihrem jeweiligen Vertragsstatut, im Zweifel einer Deckungsjurisdiktion außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zuzuordnen.

h)
Relevant für HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDckOrd und FlgDckOrd:

aa)
Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG schließen Deckungswerte ein, bei denen die Pfandbriefbank einen Übertragungsanspruch auf Darlehensforderungen oder Grundpfandrechte hat und dieser Übertragungsanspruch in eine für die Pfandbriefbank geführte Abteilung eines von einem anderen inländischen Kreditinstitut geführten Refinanzierungsregisters ordnungsgemäß eingetragen ist.

bb)
Als rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig sind solche Deckungswerte zu erfassen, die notleidende Risikopositionen nach Artikel 47a Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind oder wären, wenn für sie keine vertragliche Zahlungsstundung gelten würde.

i)
Relevant für ÖpfDckOrdInl:

Unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen stehen solche öffentliche Stellen, deren Befugnis, zusätzliche Zahlungsverpflichtungen einzugehen oder die Konditionen bestehender Zahlungsverpflichtungen zu verändern, durch oder aufgrund Rechtsakt einer übergeordneten öffentlichen Stelle oder eines Trägers eingeschränkt ist. Pfandbriefbanken haben das Vorliegen dieses Umstands ungeachtet allgemeiner bankaufsichtlicher Anforderungen nicht auszuforschen, aber bei Kenntnis in den Meldungen zu berücksichtigen; positive Kenntnis vom Erlass eines solchen Rechtsakts ohne positive Kenntnis von dessen Aufhebung soll so berücksichtigt werden, dass der Umstand als vorliegend angenommen wird.

j)
Relevant für ÖpfDckOrdInl und ÖpfDckOrdAus:

Wie Wertpapiere handelbare Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, die auf einem inländischen organisierten Handelsplatz, für den die Pfandbriefbank die Anforderungen des Artikels 7 Absatz 6 Satz 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 (ABl. L 271 vom 30.10.2018, S. 10) geändert worden ist, erfüllt, gehandelt werden und schließen nicht mehr abtretbare Schuldscheindarlehen aus.

k)
Relevant für SchDckOrd und FlgDckOrd:

Deckungswerte sind den Schiffs- und Flugzeugarten eineindeutig zuzuordnen (keine Doppelzählungen), wobei die speziellere Art Vorrang vor der allgemeineren hat.


Anlage 2 Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Meldebogen: Gattungsübergreifend (GttÜbg)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Gattungsübergreifende Angaben zu Kontaktperson für Meldewesen, Erlaubnisumfang, Deckungsregisterführung, Treuhändern, Methodenwahl der Barwertdeckung und Umfang der abgegebenen Meldung".

II. Der Meldebogen umfasst fünf spezifische Datenbereiche:

1.
Der erste spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum zentralen Ansprechpartner für die Meldebögen eines Meldestichtags wird von zwei Spalten und vier Zeilen gebildet.

2.
Der zweite spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Erlaubnisumfang und zur Deckungsregisterführung wird von sechs Spalten und fünf Zeilen gebildet.

3.
Der dritte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zu Person und Vergütung der Treuhänder nach § 7 PfandBG wird von neun Spalten und sechs Zeilen gebildet. Die Felder der zweiten bis sechsten Zeile von oben in der neunten Spalte von links sind zu verbinden.

4.
Der vierte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zur Methodenwahl bei der Barwertdeckung wird von fünf Spalten und sechs Zeilen gebildet.

5.
Der fünfte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Umfang der zum Meldestichtag abgegebenen Meldungen wird von fünf Spalten und 24 Zeilen gebildet.

III. Folgende Felder folgender spezifischer Datenbereiche sind abzugrauen:

1.
Im zweiten spezifischen Datenbereich ist das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben abzugrauen.

2.
Im fünften spezifischen Datenbereich sind die Felder jeweils der vierten und fünften Spalte von links in der zweiten bis 23. Zeile von oben mit Ausnahme der sechsten, achten, zwölften, 14. und 19. Zeile von oben abzugrauen.

IV. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Im ersten spezifischen Datenbereich sind die Felder der beiden Spalten in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „zentrale Kontaktperson für sämtliche abgegebenen Meldungen" zu überschreiben.

2.
Im zweiten spezifischen Datenbereich ist

a)
das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Die Bankerlaubnis der Pfandbriefbank umfasst die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts in folgenden Gattungen",

b)
das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Erteilt am (19.05.2005 im Fall von § 42 Absatz 1 Satz 1 PfandBG)",

c)
das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: erloschen am (Datum der Verzichtserklärung oder des Erlaubnisentzugs)",

d)
das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Form der Führung des Deckungsregisters (papiergebunden oder elektronisch)" sowie

e)
das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der Unterregister, die nicht aufgrund von § 4 Absatz 2 Satz 1 DeckRegV angelegt sind"

zu überschreiben.

3.
Im dritten spezifischen Datenbereich ist

a)
das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Treuhänder und Stellvertreter des Treuhänders",

b)
das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Name",

c)
das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Geburtsdatum",

d)
das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Zeitpunkt der Bestellung bzw. Verlängerung",

e)
das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Bestellung ist befristet bis zum",

f)
das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Festgesetzte monatliche Vergütung in Euro",

g)
das Feld der siebten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: im Berichtszeitraum auf Vergütung gezahlte Umsatzsteuer in Euro",

h)
das Feld der achten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Im Berichtszeitraum erstattete Auslagen in Euro" sowie

i)
das Feld der neunten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der von Treuhänder und Stellvertreter(n) im Berichtszeitraum insgesamt wahrgenommenen Treuhändertermine"

zu überschreiben.

4.
Im vierten spezifischen Datenbereich

a)
sind die Felder der ersten Spalte von links in den ersten beiden Zeilen von oben zu verbinden und mit „Methodenwahl Barwertdeckung (Zutreffendes ankreuzen)",

b)
sind die Felder der zweiten und dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Zinsrisiko, § 5 PfandBarwertV",

c)
sind die Felder der vierten und fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Währungsrisiko, § 6 PfandBarwertV",

d)
ist das Feld der zweiten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 1 PfandBarwertV",

e)
ist das Feld der dritten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 2 PfandBarwertV",

f)
ist das Feld der vierten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 1 PfandBarwertV" und

g)
ist das Feld der fünften Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 2 PfandBarwertV"

zu überschreiben.

5.
Im fünften spezifischen Datenbereich

a)
sind die Felder der ersten und zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Die für den oben genannten Meldestichtag abgegebene Meldung umfasst die Meldebögen nach (Zutreffendes ankreuzen)",

b)
ist das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldebögen wird von § 7 Satz 2 Gebrauch gemacht (Zutreffendes ankreuzen)",

c)
ist das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Von der Pflicht zur Abgabe folgender Meldungen ist die Pfandbriefbank nach § 3 Absatz 2 Satz 1 freigestellt (Zutreffendes ankreuzen)" und

d)
ist das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldungen ist seit letzter Freistellung erstmalig zum oben genannten Meldestichtag eine Freistellung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 entfallen (Zutreffendes ankreuzen)"

zu überschreiben.

V. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Im ersten spezifischen Datenbereich ist

a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Name",

b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Telefonnummer" sowie

c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „E-Mail-Adresse"

zu überschreiben.

2.
Im zweiten spezifischen Datenbereich ist

a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe",

b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe",

c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe" sowie

d)
das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe"

zu überschreiben.

3.
Im dritten spezifischen Datenbereich

a)
ist das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Treuhänder",

b)
ist das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Stellvertreter" und

c)
sind die Felder der ersten Spalte von links in der vierten, fünften und sechsten Zeile von oben jeweils mit „falls einschlägig: weiterer Stellvertreter"

zu überschreiben.

4.
Im vierten spezifischen Datenbereich ist

a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe",

b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe",

c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe" sowie

d)
das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe"

zu überschreiben.

5.
Im fünften spezifischen Datenbereich ist

a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Anlage 2 (GttÜbg)",

b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Anlage 3 (HypUml)",

c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Anlage 4 (HypDck)",

d)
das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Anlage 5 (HypDckOrdInl)",

e)
das Feld der ersten Spalte von links in der sechsten Zeile von oben mit „Anlage 6 (HypDckOrdAus)",

f)
das Feld der ersten Spalte von links in der siebten Zeile von oben mit „Anlage 7 (HypDckWtr)",

g)
das Feld der ersten Spalte von links in der achten Zeile von oben mit „Anlage 8 (HypDckWtrDrv)",

h)
das Feld der ersten Spalte von links in der neunten Zeile von oben mit „Anlage 9 (ÖpfUml)",

i)
das Feld der ersten Spalte von links in der zehnten Zeile von oben mit „Anlage 10 (ÖpfDck)",

j)
das Feld der ersten Spalte von links in der elften Zeile von oben mit „Anlage 11 (ÖpfDckOrdInl)",

k)
das Feld der ersten Spalte von links in der zwölften Zeile von oben mit „Anlage 12 (ÖpfDckOrdAus)",

l)
das Feld der ersten Spalte von links in der 13. Zeile von oben mit „Anlage 13 (ÖpfDckWtr)",

m)
das Feld der ersten Spalte von links in der 14. Zeile von oben mit „Anlage 14 (ÖpfDckWtrDrv)",

n)
das Feld der ersten Spalte von links in der 15. Zeile von oben mit „Anlage 15 (SchUml)",

o)
das Feld der ersten Spalte von links in der 16. Zeile von oben mit „Anlage 16 (SchDck)",

p)
das Feld der ersten Spalte von links in der 17. Zeile von oben mit „Anlage 17 (SchDckOrd)",

q)
das Feld der ersten Spalte von links in der 18. Zeile von oben mit „Anlage 18 (SchDckWtr)",

r)
das Feld der ersten Spalte von links in der 19. Zeile von oben mit „Anlage 19 (SchDckWtrDrv)",

s)
das Feld der ersten Spalte von links in der 20. Zeile von oben mit „Anlage 20 (FlgUml)",

t)
das Feld der ersten Spalte von links in der 21. Zeile von oben mit „Anlage 21 (FlgDck)",

u)
das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit „Anlage 22 (FlgDckOrd)",

v)
das Feld der ersten Spalte von links in der 23. Zeile von oben mit „Anlage 23 (FlgDckWtr)" sowie

w)
das Feld der ersten Spalte von links in der 24. Zeile von oben mit „Anlage 24 (FlgDckWtrDrv)"

zu überschreiben.


Anlage 3 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Umlauf (HypUml)


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Umlauf (HypUml)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Hypothekenpfandbriefen".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „014" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „103" zu versehen.

IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „002", „007" und „084" bis „095" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „006", „008", „063", „081" und „096" bis „103" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „027", „045", „064", „065", „067", „069", „071", „073", „075", „077", „079", „082" und „083" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „010", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „028", „029", „031", „033", „035", „037", „039", „041", „043", „046", „047", „049", „051", „053", „055", „057", „059", „061", „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sowie

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002" und „007" bis „103" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007" bis „014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002" bis „006" versehenen Zeilen,

c)
den mit „007" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084" bis „092" versehenen Zeilen,

d)
den mit „009" bis „011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen,

e)
der mit „013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082" und „103" versehenen Zeilen sowie

f)
der mit „014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen.

V. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

VI. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084")" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" und „085")" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „086")" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „087")" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „088")" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „089")" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „090")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „091")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „093" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „095" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „S&P" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Moody’s" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „096" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „097" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „098" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „099" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „100" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „101" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „102" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „103" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „045" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „028" und „046" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „029" und „047" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

46.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „013", „031" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

47.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „015", „033" und „051" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

48.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „035" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

49.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „037" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

50.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „039" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

51.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „041" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

52.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „025", „043" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

53.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.

54.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.


Anlage 4 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung (HypDck)


Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Deckung (HypDck)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Hypothekenpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 100 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „016" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „099" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „008" bis „016" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „003" bis „099" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „007" versehenen Spalten in den mit „001" bis „099" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „099" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „003" versehenen Zeile,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „004", „018" bis „021", „059" bis „082" und „091" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „005", „011", „017", „022" bis „025", „030", „035", „040", „044", „048", „053", „058", „083" bis „090" und „092" bis „099" versehenen Zeilen,

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „012", „026" bis „028", „031" bis „033", „036" bis „038", „041", „042", „045", „046", „049" bis „051", „054" und „057" versehenen Zeilen,

f)
in der mit „006" versehenen Spalte die Felder der mit „007", „008", „013", „014", „029", „034", „039", „043", „047", „052", „055" und „056" versehenen Zeilen sowie

g)
in der mit „007" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „010", „015" und „016" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „018" bis „020" versehenen Zeilen,

b)
den mit „008" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „060" bis „079" versehenen Zeilen,

c)
den mit „010" bis „012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004" bis „059" und „080" bis „099" versehenen Zeilen,

d)
der mit „014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004" bis „059" und „080" bis „099" versehenen Zeilen sowie

e)
den mit „015" und „016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „060" bis „078", „090" und „099" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „015" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „016" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „019" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „020" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „021" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „059" versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „060" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „061" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „062" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „060")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „061")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „060" und „062")" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „061" und „063")" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „066" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „060", „062" und „064")" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „061", „063" und „065")" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „068" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „060", „062", „064" und „066")" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „061", „063", „065" und „067")" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „070" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „060", „062", „064", „066" und „068")" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „061", „063", „065", „067" und „069")" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „072" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „060", „062", „064", „066", „068" und „070")" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „061", „063", „065", „067", „069" und „071")" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „074" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „060", „062", „064", „066", „068", „070" und „072")" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „061", „063", „065", „067", „071" und „073")" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „076" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „060", „062", „064", „066", „068", „070", „072" und „074")" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „061", „063", „065", „067", „069", „071", „073" und „075’)" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „078" versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „080" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „davon: an Objekten der Nutzungsart Gewerbe besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „davon: an Objekten der Nutzungsart Wohnen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „darunter: grundpfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „022" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „024" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „025" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „030" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „035" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „040" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „044" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „048" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben.

44.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „053" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben.

45.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „058" versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

46.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

47.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

48.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

49.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

50.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

51.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

52.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

53.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

54.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

55.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „093" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

56.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

57.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „095" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

58.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „096" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

59.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „097" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

60.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „098" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

61.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „099" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

62.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „006" und „012" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: an in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, in Japan, in Australien, in Neuseeland oder in Singapur belegenen Objekten besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

63.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „026" und „031" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben.

64.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „027" und „032" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

65.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „028", „033", „038", „042", „046" und „051" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

66.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „036" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

67.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „037" und „050" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

68.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „041" und „045" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

69.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „054" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

70.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „057" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 19 Absatz 1 Satz 7 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.

71.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „007" und „013" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.

72.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „008" und „014" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

73.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „029", „034", „039", „043", „047" und „052" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.

74.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „055" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

75.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „056" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.

76.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „009" und „015" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

77.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „010" und „016" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.


Anlage 5 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (HypDckOrdInl)


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (HypDckOrdInl)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an im Inland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 22 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „042" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „021" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „005" bis „042" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „021" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „004" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „004" versehenen Spalten in den mit „001" bis „021" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „005" versehenen Zeile,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „006" bis „014" und „017" bis „021" versehenen Zeilen sowie

c)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „015" und „016" versehenen Zeilen,

4.
in

a)
den mit „005" bis „042" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018" bis „021" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:

aa)
in der mit „018" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „019" und „039" versehenen Spalten,

bb)
in der mit „019" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „017" und „037" versehenen Spalten,

cc)
in der mit „020" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „018" und „038" versehenen Spalten sowie

dd)
in der mit „021" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „020" und „040" versehenen Spalten,

b)
den mit „017" bis „020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „017" versehenen Zeilen,

c)
den mit „021" bis „036" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „009" versehenen Zeile sowie

d)
den mit „037" bis „040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „017" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „005" bis „020" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Wohnen" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „021" bis „040" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gewerbe" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „041" bis „042" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Deutschland gesamt" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „ETW" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „EFH/ZFH" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „009" und „010" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „MFH" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" und „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „013" und „014" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „015" bis „020" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Wohnen gesamt" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „021" und „022" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Büro" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Handel" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Industrie" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „027" und „028" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Hotel" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „029" und „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstiges Gewerbe" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „031" und „032" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „033" und „034" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „035" bis „040" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gewerbe gesamt" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „005", „007", „009", „011", „013", „015", „021", „023", „025", „027", „029", „031", „033", „035" und „041" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „022", „024", „026", „028", „030", „032", „034", „036" und „042" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „017" und „037" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" und „038" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" und „039" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „020" und „040" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Inland gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „darunter: Beleihungswert festgesetzt aufgrund vereinfachter Wertermittlung nach § 24 BelWertV" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „darunter: endfällig tilgend" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „darunter: Grundpfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „darunter: gekündigt" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „019" versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „020" versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „021" versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.


Anlage 6 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (HypDckOrdAus)


Anlage 6 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (HypDckOrdAus)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an in der Spalte 002 genannten Staaten belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in den Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 597 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „042" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „596" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „005" bis „042" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „596" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „004" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „004" versehenen Spalten in den mit „001" bis „596" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005", „021", „037", „053", „069", „085", „101", „117", „133", „149", „165", „181", „197", „213", „229", „245", „261", „277", „293", „309", „325", „341", „357", „373", „389", „405", „421", „437", „453", „469", „485", „501", „517", „533", „549", „565" und „581" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „006" bis „013", „016" bis „020", „022" bis „029", „032" bis „036", „038" bis „045", „048" bis „052", „054" bis „061", „064" bis „068", „070" bis „077", „080" bis „084", „086" bis „093", „096" bis „100", „102" bis „109", „112" bis „116", „118" bis „125", „128" bis „132", „134" bis „141", „144" bis „148", „150" bis „157", „160" bis „164", „166" bis „173", „176" bis „180", „182" bis „189", „192" bis „196", „198" bis „205", „208" bis „212", „214" bis „221", „224" bis „228", „230" bis „237", „240" bis „244", „246" bis „253", „256" bis „260", „262" bis „269", „272" bis „276", „278" bis „285", „288" bis „292", „294" bis „301", „304" bis „308", „310" bis „317", „320" bis „324", „326" bis „333", „336" bis „340", „342" bis „349", „352" bis „356", „358" bis „365", „368" bis „372", „374" bis „381", „384" bis „388", „390" bis „397", „400" bis „404", „406" bis „413", „416" bis „420", „422" bis „429", „432" bis „436", „438" bis „445", „448" bis „452", „454" bis „461", „464" bis „468", „470" bis „477", „480" bis „484", „486" bis „493", „496" bis „500", „502" bis „509", „512" bis „516", „518" bis „525", „528" bis „532", „534" bis „541", „544" bis „548", „550" bis „557", „560" bis „564", „566" bis „573", „576" bis „580", „582" bis „589" und „592" bis „596" versehenen Zeilen sowie

c)
in der mit „004" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „014", „015", „030", „031", „046", „047", „062", „063", „078", „079", „094", „095", „110", „111", „126", „127", „142", „143", „158", „159", „174", „175", „190", „191", „206", „207", „222", „223", „238", „239", „254", „255", „270", „271", „286", „287", „302", „303", „318", „319", „334", „335", „350", „351", „366", „367", „382", „383", „398", „399", „414", „415", „430", „431", „446", „447", „462", „463", „478", „479", „494", „495", „510", „511", „526", „527", „542", „543", „558", „559", „574", „575", „590" und „591" versehenen Zeilen,

4.
in

a)
den mit „005" bis „042" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017" bis „020", „033" bis „036", „049" bis „052", „065" bis „068", „081" bis „084", „097" bis „100", „113" bis „116", „129" bis „132", „145" bis „148", „161" bis „164", „177" bis „180", „193" bis „196", „209" bis „212", „225" bis „228", „241" bis „244", „257" bis „260", „273" bis „276", „289" bis „292", „305" bis „308", „321" bis „324", „337" bis „340", „353" bis „356", „369" bis „372", „385" bis „388", „401" bis „404", „417" bis „420", „433" bis „436", „449" bis „452", „465" bis „468", „481" bis „484", „497" bis „500", „513" bis „516", „529" bis „532", „545" bis „548", „561" bis „564", „577" bis „580" und „593" bis „596" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:

aa)
in den mit „017" und „037" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018", „034", „050", „066", „082", „098", „114", „130", „146", „162", „178", „194", „210", „226", „242", „258", „274", „290", „306", „322", „338", „354", „370", „386", „402", „418", „434", „450", „466", „482", „498", „514", „530", „546", „562", „578" und „594" versehenen Zeilen,

bb)
in den mit „018" und „038" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „019", „035", „051", „067", „083", „099", „115", „131", „147", „163", „179", „195", „211", „227", „243", „259", „275", „291", „307", „323", „339", „355", „371", „387", „403", „419", „435", „451", „467", „483", „499", „515", „531", „547", „563", „579" und „595" versehenen Zeilen,

cc)
in den mit „019" und „039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „020", „036", „052", „068", „084", „100", „116", „132", „148", „164", „180", „196", „212", „228", „244", „260", „276", „292", „308", „324", „340", „356", „372", „388", „404", „420", „436", „452", „468", „484", „500", „516", „532", „548", „564", „580" und „596" versehenen Zeilen sowie

dd)
in den mit „020" und „040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017", „033", „049", „065", „081", „097", „113", „129", „145", „161", „177", „193", „209", „225", „241", „257", „273", „289", „305", „321", „337", „353", „369", „385", „401", „417", „433", „449", „465", „481", „497", „513", „529", „545", „561", „577" und „593" versehenen Zeilen und

b)
den mit „017" bis „020" und „037" bis „040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „016", „021" bis „032", „037" bis „048", „053" bis „064", „069" bis „080", „085" bis „096", „101" bis „112", „117" bis „128", „133" bis „144", „149" bis „160", „165" bis „176", „181" bis „192", „197" bis „208", „213" bis „224", „229" bis „240", „245" bis „256", „261" bis „272", „277" bis „288", „293" bis „304", „309" bis „320", „325" bis „336", „341" bis „352", „357" bis „368", „373" bis „384", „389" bis „400", „405" bis „416", „421" bis „432", „437" bis „448", „453" bis „464", „469" bis „480", „485" bis „496", „501" bis „512", „517" bis „528", „533" bis „544", „549" bis „560", „565" bis „576" und „581" bis „592" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „005" bis „020" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Wohnen" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „021" bis „040" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gewerbe" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „041" und „042" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Belegenheitsstaat" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „ETW" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „EFH/ZFH" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „009" und „010" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „MFH" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" und „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „013" und „014" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „015" bis „020" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Wohnen" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „021" und „022" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Büro" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Handel" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Industrie" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „027" und „028" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Hotel" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „029" und „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstiges Gewerbe" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „031" und „032" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „033" und „034" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „035" bis „040" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Gewerbe" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „005", „007", „009", „011", „013", „015", „021", „023", „025", „027", „029", „031", „033", „035" und „041" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „022", „024", „026", „028", „030", „032", „034", „036" und „042" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „017" und „037" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" und „038" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" und „039" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „020" und „040" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „021" versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „037" versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „053" versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „101" versehenen Zeile ist mit „Griechenland gesamt" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „117" versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „133" versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „149" versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „165" versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „181" versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „197" versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „213" versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „229" versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „245" versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „261" versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „277" versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „293" versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „309" versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „325" versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „341" versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „357" versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „373" versehenen Zeile ist mit „Tschechische Republik gesamt" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „389" versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „405" versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „421" versehenen Zeile ist mit „Island gesamt" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „437" versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein gesamt" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „453" versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „469" versehenen Zeile ist mit „Australien gesamt" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „485" versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „501" versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „517" versehenen Zeile ist mit „Neuseeland gesamt" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „533" versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „549" versehenen Zeile ist mit „Singapur gesamt" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „565" versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gesamt" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „581" versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten von Amerika gesamt" zu überschreiben.

38.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „006", „022", „038", „054", „070", „086", „102", „118", „134", „150", „166", „182", „198", „214", „230", „246", „262", „278", „294", „310", „326", „342", „358", „374", „390", „406", „422", „438", „454", „470", „486", „502", „518", „534", „550", „566" und „582" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.

39.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „007", „023", „039", „055", „071", „087", „103", „119", „135", „151", „167", „183", „199", „215", „231", „247", „263", „279", „295", „311", „327", „343", „359", „375", „391", „407", „423", „439", „455", „471", „487", „503", „519", „535", „551", „567" und „583" versehenen Zeilen sind mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.

40.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „008", „024", „040", „056", „072", „088", „104", „120", „136", „152", „168", „184", „200", „216", „232", „248", „264", „280", „296", „312", „328", „344", „360", „376", „392", „408", „424", „440", „456", „472", „488", „504", „520", „536", „552", „568" und „584" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.

41.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „025", „041", „057", „073", „089", „105", „121", „137", „153", „169", „185", „201", „217", „233", „249", „265", „281", „297", „313", „329", „345", „361", „377", „393", „409", „425", „441", „457", „473", „489", „505", „521", „537", „553", „569" und „585" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.

42.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „026", „042", „058", „074", „090", „106", „122", „138", „154", „170", „186", „202", „218", „234", „250", „266", „282", „298", „314", „330", „346", „362", „378", „394", „410", „426", „442", „458", „474", „490", „506", „522", „538", „554", „570" und „586" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.

43.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „027", „043", „059", „075", „091", „107", „123", „139", „155", „171", „187", „203", „219", „235", „251", „267", „283", „299", „315", „331", „347", „363", „379", „395", „411", „427", „443", „459", „475", „491", „507", „523", „539", „555", „571" und „587" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: endfällig tilgend" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „028", „044", „060", „076", „092", „108", „124", „140", „156", „172", „188", „204", „220", „236", „252", „268", „284", „300", „316", „332", „348", „364", „380", „396", „412", „428", „444", „460", „476", „492", „508", „524", „540", „556", „572" und „588" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Grundpfandrecht nicht in Währung des Belegenheitsstaats" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „013", „029", „045", „061", „077", „093", „109", „125", „141", „157", „173", „189", „205", „221", „237", „253", „269", „285", „301", „317", „333", „349", „365", „381", „397", „413", „429", „445", „461", „477", „493", „509", „525", „541", „557", „573" und „589" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.

46.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „016", „032", „048", „064", „080", „096", „112", „128", „144", „160", „176", „192", „208", „224", „240", „256", „272", „288", „304", „320", „336", „352", „368", „384", „400", „416", „432", „448", „464", „480", „496", „512", „528", „544", „560", „576" und „592" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.

47.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „017", „033", „049", „065", „081", „097", „113", „129", „145", „161", „177", „193", „209", „225", „241", „257", „273", „289", „305", „321", „337", „353", „369", „385", „401", „417", „433", „449", „465", „481", „497", „513", „529", „545", „561", „577" und „593" versehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.

48.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „018", „034", „050", „066", „082", „098", „114", „130", „146", „162", „178", „194", „210", „226", „242", „258", „274", „290", „306", „322", „338", „354", „370", „386", „402", „418", „434", „450", „466", „482", „498", „514", „530", „546", „562", „578" und „594" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

49.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „019", „035", „051", „067", „083", „099", „115", „131", „147", „163", „179", „195", „211", „227", „243", „259", „275", „291", „307", „323", „339", „355", „371", „387", „403", „419", „435", „451", „467", „483", „499", „515", „531", „547", „563", „579" und „595" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.

50.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „020", „036", „052", „068", „084", „100", „116", „132", „148", „164", „180", „196", „212", „228", „244", „260", „276", „292", „308", „324", „340", „356", „372", „388", „404", „420", „436", „452", „468", „484", „500", „516", „532", „548", „564", „580" und „596" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.

51.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „014", „030", „046", „062", „078", „094", „110", „126", „142", „158", „174", „190", „206", „222", „238", „254", „270", „286", „302", „318", „334", „350", „366", „382", „398", „414", „430", „446", „462", „478", „494", „510", „526", „542", „558", „574" und „590" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.

52.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „015", „031", „047", „063", „079", „095", „111", „127", „143", „159", „175", „191", „207", „223", „239", „255", „271", „287", „303", „319", „335", „351", „367", „383", „399", „415", „431", „447", „463", „479", „495", „511", „527", „543", „559", „575" und „591" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt" zu überschreiben.


Anlage 7 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (HypDckWtr)


Anlage 7 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (HypDckWtr)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 19 Absatz 1 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „010" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „023" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „004" bis „023" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „003" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „023" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004" und „018" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005" bis „017" und „019" bis „023" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „004" bis „008" versehenen Spalten in den mit „007", „012", „013", „017", „021" und „023" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „008" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „009" bis „010" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deutschland" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „005" und „019" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „006" und „020" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „007" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „008" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Zentralregierungen" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von öffentlichen Stellen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Zentralregierungen" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben.


Anlage 8 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (HypDckWtrDrv)


Anlage 8 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (HypDckWtrDrv)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „030" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „025" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „008" bis „025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „007" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008", „014" und „020" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009" bis „013", „015" bis „019" und „021" bis „025" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „013" bis „030" versehenen Spalten in den mit „012", „013", „018", „019", „024" und „025" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „030" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „004" bis „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deutschland" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „013" bis „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „022" bis „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „005" bis „010" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „012" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „013" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „014" bis „019" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „020" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „021" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „022" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „023" bis „028" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „029" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „030" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „005" bis „008" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „009" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „010" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „014" bis „017" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „023" bis „026" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „027" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „028" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

28.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

29.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

30.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

31.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

32.
Die Felder der mit „005", „007", „014", „016", „023" und „025" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

33.
Die Felder der mit „006", „008", „015", „017", „024" und „026" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „015" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „016" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „017" und „023" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „018" und „024" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „013", „019" und „025" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.


Anlage 9 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Umlauf (ÖpfUml)


Anlage 9 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Umlauf (ÖpfUml)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Öffentlichen Pfandbriefen".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „014" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „103" zu versehen.

IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „002", „007" und „084 bis „095" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „006", „008", „063", „081" und „096" bis „103" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „027", „045", „064", „065", „067", „069", „071", „073", „075", „077", „079", „082" und „083" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „010", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „028", „029", „031", „033", „035", „037", „039", „041", „043", „046", „047", „049", „051", „053", „055", „057", „059", „061", „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sowie

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002" und „007" bis „103" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007" bis „014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002" bis „006" versehenen Zeilen,

c)
den mit „007" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084" bis „092" versehenen Zeilen,

d)
den mit „009" bis „011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen,

e)
der mit „013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082" und „103" versehenen Zeilen sowie

f)
der mit „014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen.

V. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

VI. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084")" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" und „085")" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „086")" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „087")" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „088")" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „089")" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „090")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „091")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „093" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „095" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „S&P" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Moody’s" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „096" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „097" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „098" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „099" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „100" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „101" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „102" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „103" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „045" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „028" und „046" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „029" und „047" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

46.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „013", „031" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

47.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „015", „033" und „051" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

48.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „035" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

49.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „037" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

50.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „039" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

51.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „041" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

52.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „025", „043" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

53.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.

54.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.


Anlage 10 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung (ÖpfDck)


Anlage 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung (ÖpfDck)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Öffentliche Pfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 93 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „016" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „092" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „008" bis „016" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „003" bis „092" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „007" versehenen Spalten in den mit „001" bis „092" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „092" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „003" versehenen Zeile,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „004", „029" bis „032", „052" bis „075" und „084" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „005", „012", „019", „020", „023", „026", „033" bis „036", „041", „046", „051", „076" bis „083" und „085" bis „092" versehenen Zeilen,

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „013", „021", „024", „027", „037" bis „039", „042" bis „044", „047" und „050" versehenen Zeilen,

f)
in der mit „006" versehenen Spalte die Felder der mit „007", „008", „011", „014", „015", „018", „022", „025", „028", „040", „045", „048" und „049" versehenen Zeilen sowie

g)
in der mit „007" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „010", „016" und „017" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „029" bis „031" versehenen Zeilen,

b)
den mit „008" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053" bis „072" versehenen Zeilen,

c)
den mit „010" bis „012" und „014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004" bis „052" und „073" bis „092" versehenen Zeilen sowie

d)
den mit „015" und „016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053" bis „071", „083" und „092" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „030" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „031" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „032" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „052" versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „053" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „054" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „055" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „053")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „056" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „054")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „057" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053" und „055")" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „058" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054" und „056")" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „059" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055" und „057")" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „060" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056" und „058")" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „061" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057" und „059")" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „062" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058" und „060")" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059" und „061")" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060" und „062")" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061" und „063")" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „066" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062" und „064")" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061", „063" und „065")" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „068" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062", „064" und „066")" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061", „063", „065" und „067")" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „070" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062", „064", „066" und „068")" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „072" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „074" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „davon: Forderungen, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von Zentralregierungen und Zentralbanken" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „darunter: sonstige Forderungen" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „019" versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „020" versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „026" versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „033" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „034" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „035" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „036" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „041" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „046" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben.

44.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „051" versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

45.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „076" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

46.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

47.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „078" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

48.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

49.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „080" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

50.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

51.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

52.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

53.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

54.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

55.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

56.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

57.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

58.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

59.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

60.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

61.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „006" und „013" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: von in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässigen Schuldnern oder Gewährleistungsgebern geschuldete oder gewährleistete Deckungswerte" zu überschreiben.

62.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „021", „024" und „027" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

63.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „037" und „042" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben.

64.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „038" und „043" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

65.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „039" und „044" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

66.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „047" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

67.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „050" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.

68.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „007" und „014" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.

69.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „008" und „015" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

70.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „011" und „018" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.

71.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „022", „025", „028", „040" und „045" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.

72.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „048" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

73.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „049" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.

74.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „009" und „016" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

75.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „010" und „017" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.


Anlage 11 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (ÖpfDckOrdInl)


Anlage 11 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (ÖpfDckOrdInl)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Inland haben".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 23 Spalten und 34 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „022" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „033" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „005" bis „022" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „007" bis „033" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „006" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „004" versehenen Spalten in den mit „001" bis „033" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „007" versehenen Zeile,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „008" bis „024", „026" bis „028" und „030" bis „033" versehenen Zeilen sowie

c)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „025" und „029" versehenen Zeilen,

4.
in

a)
den mit „005" und „006" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008" bis „023" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007", „008", „011" und „012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „031" bis „033" versehenen Zeilen,

c)
den mit „009", „010" und „013" bis „020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „032" und „033" versehenen Zeilen sowie

d)
den mit „021" und „022" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „028" bis „029" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „005" bis „022" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „005" bis „010" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „011" und „012" versehenen Spalten in den mit „003" bis „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Deutsche Bundesbank" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „013" bis „018" versehenen Spalten in den mit „003" und „004" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „sonstige Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts überwiegend getragen von" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „019" bis „022" versehenen Spalten in den mit „003" bis „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Stellen in Deutschland gesamt" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in den mit „004" und „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Bund" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in den mit „004" und „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Land" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „009" und „010" versehenen Spalten in den mit „004" und „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Kommunalebene" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „013" und „014" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bund" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „015" und „016" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Land" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „017" und „018" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Kommunalebene" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „005", „007", „009", „011", „013", „015", „017" und „019" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „018" und „020" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „021" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „durchschnittliche Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „022" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „Durchschnittsverzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Inland gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „davon: Baden-Württemberg" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: Bayern" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „davon: Berlin" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „davon: Brandenburg" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „davon: Bremen" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „davon: Hamburg" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „davon: Hessen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „davon: Mecklenburg-Vorpommern" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „davon: Niedersachsen" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „davon: Nordrhein-Westfalen" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „davon: Rheinland-Pfalz" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „019" versehenen Zeile ist mit „davon: Saarland" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „020" versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „021" versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen-Anhalt" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „022" versehenen Zeile ist mit „davon: Schleswig-Holstein" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: Thüringen" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „024" versehenen Zeile ist mit „darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „026" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „028" versehenen Zeile ist mit „darunter: Gewährleistung aus Gründen der Exportkreditförderung" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „030" versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderung nicht in Euro denominiert" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „031" versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner oder Gewährleistungsgeber steht nach Kenntnis der Pfandbriefbank unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „032" versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „033" versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „025" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner des Exportkredits ist außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig" zu überschreiben.


Anlage 12 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (ÖpfDckOrdAus)


Anlage 12 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (ÖpfDckOrdAus)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Ausland haben oder Internationale Organisationen oder Multilaterale Entwicklungsbanken sind".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 9 Spalten und 378 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „008" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „377" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „005" bis „008" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „004" bis „377" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „003" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „004" versehenen Spalten in den mit „001" bis „377" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004", „014", „024", „034", „044", „054", „064", „074", „084", „094", „104", „114", „124", „134", „144", „154", „164", „174", „184", „194", „204", „214", „224", „234", „244", „254", „264", „274", „284", „294", „304", „314", „324", „334", „344", „364" und „374" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005" bis „012", „015" bis „022", „025" bis „032", „035" bis „042", „045" bis „052", „055" bis „062", „065" bis „072", „075" bis „082", „085" bis „092", „095" bis „102", „105" bis „112", „115" bis „122", „125" bis „132", „135" bis „142", „145" bis „152", „155" bis „162", „165" bis „172", „175" bis „182", „185" bis „192", „195" bis „202", „205" bis „212", „215" bis „222", „225" bis „232", „235" bis „242", „245" bis „252", „255" bis „262", „265" bis „272", „275" bis „282", „285" bis „292", „295" bis „302", „305" bis „312", „315" bis „322", „325" bis „332", „335" bis „342", „345" bis „362", „365" bis „372" und „375" und „376" versehenen Zeilen sowie

c)
in der mit „004" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „013", „023", „033", „043", „053", „063", „073", „083", „093", „103", „113", „123", „133", „143", „153", „163", „173", „183", „193", „203", „213", „223", „233", „243", „253", „263", „273", „283", „293", „303", „313", „323", „333", „343", „363", „373" und „377" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „008" versehenen Spalte in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „024" versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „034" versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „044" versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „054" versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „Griechenland gesamt" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „074" versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „104" versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „114" versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „124" versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „134" versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „144" versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „154" versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „164" versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „174" versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „184" versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „194" versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „204" versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „214" versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „224" versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „234" versehenen Zeile ist mit „Tschechische Republik gesamt" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „244" versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „254" versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „264" versehenen Zeile ist mit „Island gesamt" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „274" versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein gesamt" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „284" versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „294" versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „304" versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „314" versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „324" versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gesamt" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „334" versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten von Amerika gesamt" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „344" versehenen Zeile ist mit „Multilaterale Entwicklungsbanken nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „364" versehenen Zeile ist mit „Internationale Organisationen nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „374" versehenen Zeile ist mit „Europäische Zentralbank" zu überschreiben.

38.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „005", „015", „025", „035", „045", „055", „065", „075", „085", „095", „105", „115", „125", „135", „145", „155", „165", „175", „185", „195", „205", „215", „225", „235", „245", „255", „265", „275", „285", „295", „305", „315", „325" und „335" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Zentralregierung" zu überschreiben.

39.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „006", „016", „026", „036", „046", „056", „066", „076", „086", „096", „106", „116", „126", „136", „146", „156", „166", „176", „186", „196", „206", „216", „226", „236", „246", „256", „266", „276", „286", „296", „306", „316", „326" und „336" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Zentralbank" zu überschreiben.

40.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „007", „017", „027", „037", „047", „057", „067", „077", „087", „097", „107", „117", „127", „137", „147", „157", „167", „177", „187", „197", „207", „217", „227", „237", „247", „257", „267", „277", „287", „297", „307", „317", „327" und „337" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Regionalverwaltungen" zu überschreiben.

41.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „008", „018", „028", „038", „048", „058", „068", „078", „088", „098", „108", „118", „128", „138", „148", „158", „168", „178", „188", „198", „208", „218", „228", „238", „248", „258", „268", „278", „288", „298", „308", „318", „328" und „338" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: sonstige Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

42.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „019", „029", „039", „049", „059", „069", „079", „089", „099", „109", „119", „129", „139", „149", „159", „169", „179", „189", „199", „209", „219", „229", „239", „249", „259", „269", „279", „289", „299", „309", „319", „329" und „339" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: öffentliche Stellen (ohne Exportkreditversicherer)" zu überschreiben.

43.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „020", „030", „040", „050", „060", „070", „080", „090", „100", „110", „120", „130", „140", „150", „160", „170", „180", „190", „200", „210", „220", „230", „240", „250", „260", „270", „280", „290", „300", „310", „320", „330" und „340" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Exportkreditversicherer" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „021", „031", „041", „051", „061", „071", „081", „091", „101", „111", „121", „131", „141", „151", „161", „171", „181", „191", „201", „211", „221", „231", „241", „251", „261", „271", „281", „291", „301", „311", „321", „331", „341", „361", „371" und „375" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „022", „032", „042", „052", „062", „072", „082", „092", „102", „112", „122", „132", „142", „152", „162", „172", „182", „192", „202", „212", „222", „232", „242", „252", „262", „272", „282", „292", „302", „312", „322", „332", „342", „362", „372" und „376" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente" zu überschreiben.

46.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „345" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben.

47.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „346" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Finanz-Corporation" zu überschreiben.

48.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „347" versehenen Zeile ist mit „davon: Interamerikanische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

49.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „348" versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

50.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „349" versehenen Zeile ist mit „davon: Afrikanische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

51.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „350" versehenen Zeile ist mit „davon: Entwicklungsbank des Europarates" zu überschreiben.

52.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „351" versehenen Zeile ist mit „davon: Nordische Investitionsbank" zu überschreiben.

53.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „352" versehenen Zeile ist mit „davon: Karibische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

54.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „353" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben.

55.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „354" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Investitionsbank" zu überschreiben.

56.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „355" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer Investitionsfonds" zu überschreiben.

57.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „356" versehenen Zeile ist mit „davon: Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur" zu überschreiben.

58.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „357" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Finanzierungsfazilität für Impfungen" zu überschreiben.

59.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „358" versehenen Zeile ist mit „davon: Islamische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

60.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „359" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Entwicklungsorganisation" zu überschreiben.

61.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „360" versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank" zu überschreiben.

62.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „365" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Union und Europäische Atomgemeinschaft" zu überschreiben.

63.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „366" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationaler Währungsfonds" zu überschreiben.

64.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „367" versehenen Zeile ist mit „davon: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich" zu überschreiben.

65.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „368" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Finanzstabilitätsfazilität" zu überschreiben.

66.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „369" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer Stabilisierungsmechanismus" zu überschreiben.

67.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „370" versehenen Zeile ist mit „davon: Finanzinstitut nach Artikel 118 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" zu überschreiben.

68.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „013", „023", „033", „043", „053", „063", „073", „083", „093", „103", „113", „123", „133", „143", „153", „163", „173", „183", „193", „203", „213", „223", „233", „243", „253", „263", „273", „283", „293", „303", „313", „323", „333", „343", „363", „373" und „377" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.


Anlage 13 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)


Anlage 13 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 20 Absatz 2 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 10 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „010" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „009" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „009" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „003" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „009" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004" und „007" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005", „006", „008" und „009" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „008" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „009" und „010" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deutschland" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „005" und „008" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „006" und „009" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt" zu überschreiben.


Anlage 14 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)


Anlage 14 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „030" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „025" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „008" bis „025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „007" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008", „014" und „020" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009" bis „013", „015" bis „019" und „021" bis „025" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „013" bis „030" versehenen Spalten in den mit „012", „013", „018", „019", „024" und „025" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „030" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „004" bis „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deutschland" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „013" bis „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „022" bis „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „005" bis „010" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „012" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „013" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „014" bis „019" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „020" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „021" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „022" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „023" bis „028" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „029" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „030" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „005" bis „008" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „009" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „010" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „014" bis „017" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „023" bis „026" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „027" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „028" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

28.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

29.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

30.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

31.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

32.
Die Felder der mit „005", „007", „014", „016", „023" und „025" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

33.
Die Felder der mit „006", „008", „015", „017", „024" und „026" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „015" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „016" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „017" und „023" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „018" und „024" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „013", „019" und „025" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.


Anlage 15 Meldung: Schiffspfandbriefe - Umlauf (SchUml)


Anlage 15 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe - Umlauf (SchUml)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Schiffspfandbriefen".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „014" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „103" zu versehen.

IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „002", „007" und „084" bis „095" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „006", „008", „063", „081" und „096" bis „103" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „027", „045", „064", „065", „067", „069", „071", „073", „075", „077", „079", „082" und „083" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „010", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „028", „029", „031", „033", „035", „037", „039", „041", „043", „046", „047", „049", „051", „053", „055", „057", „059", „061", „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sowie

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002" und „007" bis „103" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007" bis „014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002" bis „006" versehenen Zeilen,

c)
den mit „007" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084" bis „092" versehenen Zeilen,

d)
den mit „009" bis „011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen,

e)
der mit „013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082" und „103" versehenen Zeilen sowie

f)
der mit „014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen.

V. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

VI. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084")" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" und „085")" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „086")" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „087")" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „088")" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084" bis „089")" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „090")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „091")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „093" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „095" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „S&P" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Moody’s" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „096" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „097" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „098" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „099" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „100" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „101" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „102" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „103" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „045" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „028" und „046" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „029" und „047" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

46.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „013", „031" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

47.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „015", „033" und „051" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

48.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „035" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

49.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „037" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

50.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „039" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

51.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „041" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

52.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „025", „043" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

53.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.

54.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.


Anlage 16 Meldung: Schiffspfandbriefe - Deckung (SchDck)


Anlage 16 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe - Deckung (SchDck)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Schiffspfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 106 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „016" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „105" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „008" bis „016" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „003" bis „105" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „007" versehenen Spalten in den mit „001" bis „105" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „105" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „003" versehenen Zeile,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „004", „024" bis „027", „065" bis „088" und „097" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „005", „011", „017", „023", „028" bis „031", „036", „041", „046", „050", „054", „059", „064", „089" bis „096" und „098" bis „105" versehenen Zeilen,

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „012", „018", „032" bis „034", „037" bis „039", „042" bis „044", „047", „048", „051", „052", „055" bis „057", „060" und „063" versehenen Zeilen,

f)
in der mit „006" versehenen Spalte die Felder der mit „007", „008", „013", „014", „019", „020", „035", „040", „045", „049", „053", „058", „061" und „062" versehenen Zeilen sowie

g)
in der mit „007" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „010", „015", „016", „021" und „022" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „024" bis „026" versehenen Zeilen,

b)
den mit „008" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „066" bis „085" versehenen Zeilen,

c)
den mit „010" bis „012" und „014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004" bis „065" und „086" bis „105" versehenen Zeilen sowie

d)
den mit „015" und „016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „066" bis „084", „096" und „105" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „015" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „016" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „024" versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „025" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „026" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „066" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „068" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „066")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „067")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „070" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066" und „068")" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067" und „069")" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „072" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066", „068" und „070")" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067", „069" und „071")" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „074" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066", „068", „070" und „072")" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067", „069", „071" und „073")" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „076" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066", „068", „070", „072" und „074")" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067", „069", „071", „073" und „075")" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „078" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066", „068", „070", „072", „074" und „076")" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067", „069", „071", „073", „075" und „077")" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „080" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066", „068", „070", „072", „074", „076" und „078")" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067", „069", „071", „073", „075", „077" und „079")" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080")" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „067", „069", „071", „073", „075", „077", „079" und „081")" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „097" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „darunter: an Seeschiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „darunter: an Binnenschiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „darunter: an Schiffsbauwerken besichert" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „darunter: registerpfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „028" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „030" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „031" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „036" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „041" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „046" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „050" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

44.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „054" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben.

45.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „059" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben.

46.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

47.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

48.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

49.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

50.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

51.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „093" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

52.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

53.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „095" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

54.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „096" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

55.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „098" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

56.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „099" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

57.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „100" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

58.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „101" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

59.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „102" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

60.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „103" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

61.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „104" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

62.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „105" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

63.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „006" und „012" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Schiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

64.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Schiffsbauwerken besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

65.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „032" und „037" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben.

66.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „033" und „038" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

67.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „034", „039", „044", „048", „052" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

68.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „042" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

69.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „043" und „056" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

70.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „047" und „051" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

71.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „060" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

72.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.

73.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „007", „013" und „019" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 2 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.

74.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „008", „014" und „020" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

75.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „035", „040", „045", „049", „053" und „058" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.

76.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „061" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

77.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „062" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.

78.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „009", „015" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

79.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „010", „016" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.


Anlage 17 Meldung: Schiffspfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)


Anlage 17 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 21 Satz 1 PfandBG, einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte an Schiffen der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten und Schiffsbauwerken in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 48 Spalten und 75 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „047" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „074" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „006" bis „047" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „074" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „004" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „005" versehenen Zeile,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „029" und „052" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „007" bis „014", „017" bis „028", „030" bis „037", „040" bis „051", „053" bis „060’ und „063" bis „074" versehenen Zeilen sowie

d)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „015", „016", „038", „039", „061" und „062" versehenen Zeilen,

4.
in

a)
den mit „006" bis „047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „025" bis „028", „048" bis „051" und „071" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:

aa)
in den mit „025", „048" und „071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „046" versehenen Spalte,

bb)
in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „044" versehenen Spalte,

cc)
in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „045" versehenen Spalte sowie

dd)
in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „047" versehenen Spalte,

b)
den mit „040" und „041" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018" bis „024", „041" bis „047" und „064" bis „070" versehenen Zeilen sowie

c)
den mit „044" bis „047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „024", „029" bis „047" und „052" bis „070" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „006" bis „025" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Seeschiffe" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „026" bis „037" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Binnenschiffe" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „038" und „039" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Schiffe" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „040" und „041" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Schiffsbauwerke" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „042" bis „047" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Schiffe und Schiffsbauwerke" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „006" und „007" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bulker" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „008" und „009" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Container" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „010" und „011" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Mehrzweckfrachter" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „012" und „013" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Öltanker" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstige Tanker" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Offshore Support Vessels" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „018" und „019" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Kreuzfahrtschiffe" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „020" und „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Fähren" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „022" und „023" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Sonstiges" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „024" und „025" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Seeschiffe" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „026" und „027" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Frachtschiffe" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „028" und „029" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Tankschiffe" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „030" und „031" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Arbeitsschiffe" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „032" und „033" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Passagierschiffe/Fähren" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „034" und „035" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Sonstiges" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „036" und „037" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Binnenschiffe" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „028", „030", „032", „034", „036", „038", „040" und „042" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „007", „009", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „027", „029", „031", „033", „035", „037", „039", „041" und „043" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „044" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „045" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „046" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „047" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Deutschland" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „052" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „007", „030" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „008", „031" und „054" versehenen Feldern sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „009", „032" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „033" und „056" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „034" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „012", „035" und „058" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „darunter: Registerpfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „014", „037" und „060" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „040" und „063" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „018", „041" und „064" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre zurück" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „042" und „065" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „020", „043" und „066" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „044" und „067" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und weniger als 2 Jahren" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „022", „045" und „068" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jahren und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „046" und „069" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jahren und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „024", „047" und „070" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jahren" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „025", „048" und „071" versehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „036" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Registerpfandrecht nicht in Währung des Registerstaats" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „015", „038" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „016", „039" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt" zu überschreiben.


Anlage 18 Meldung: Schiffspfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (SchDckWtr)


Anlage 18 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (SchDckWtr)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „010" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „023" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „004" bis „023" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „003" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „023" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004" und „018" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005" bis „017" und „019" bis „023" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „004" bis „008" versehenen Spalten in den mit „007", „012", „013", „017", „021" und „023" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „008" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „009" bis „010" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deutschland" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „005" und „019" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „006" und „020" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „007" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „008" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Zentralregierungen" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von öffentlichen Stellen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Zentralregierungen" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben.


Anlage 19 Meldung: Schiffspfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (SchDckWtrDrv)


Anlage 19 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (SchDckWtrDrv)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „030" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „025" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „008" bis „025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „007" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008", „014" und „020" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009" bis „013", „015" bis „019" und „021" bis „025" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „013" bis „030" versehenen Spalten in den mit „012", „013", „018", „019", „024" und „025" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „030" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „004" bis „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deutschland" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „013" bis „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „022" bis „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „005" bis „010" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „012" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „013" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „014" bis „019" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „020" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „021" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „022" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „023" bis „028" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „029" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „030" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „005" bis „008" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „009" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „010" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „014" bis „017" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „023" bis „026" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „027" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „028" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

28.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

29.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

30.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

31.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

32.
Die Felder der mit „005", „007", „014", „016", „023" und „025" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

33.
Die Felder der mit „006", „008", „015", „017", „024" und „026" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „015" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „016" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „017" und „023" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „018" und „024" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „013", „019" und „025" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.


Anlage 20 Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Umlauf (FlgUml)


Anlage 20 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe - Umlauf (FlgUml)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Flugzeugpfandbriefen".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „014" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „103" zu versehen.

IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „002", „007" und „084" bis „095" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „006", „008", „063", „081" und „096" bis „103" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „027", „045", „064", „065", „067", „069", „071", „073", „075", „077", „079", „082" und „083" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „010", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „028", „029", „031", „033", „035", „037", „039", „041", „043", „046", „047", „049", „051", „053", „055", „057", „059", „061", „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sowie

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002" und „007" bis „103" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007" bis „014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002" bis „006" versehenen Zeilen,

c)
den mit „007" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084" bis „092" versehenen Zeilen,

d)
den mit „009" bis „011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen,

e)
der mit „013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082" und „103" versehenen Zeilen sowie

f)
der mit „014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen.

V. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

VI. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084")" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" und „085")" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „086")" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „087")" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „088")" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „089")" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „090")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „091")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „093" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „095" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „S&P" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Moody’s" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „096" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „097" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „098" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „099" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „100" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „101" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „102" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „103" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „045" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „028" und „046" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „029" und „047" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

46.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „013", „031" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

47.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „015", „033" und „051" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

48.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „035" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

49.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „037" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

50.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „039" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

51.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „041" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

52.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „025", „043" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

53.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.

54.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.


Anlage 21 Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung (FlgDck)


Anlage 21 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe - Deckung (FlgDck)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Flugzeugpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 16 Spalten und 93 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „015" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „092" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „007" bis „015" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „003" bis „092" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „006" versehenen Spalten in den mit „001" bis „092" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „092" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „003" versehenen Zeile,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „004", „011" bis „014", „052" bis „075" und „084" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „005", „010", „015" bis „018", „023", „028", „033", „037", „041", „046", „051", „076" bis „083" und „085" bis „092" versehenen Zeilen,

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „007", „019" bis „021", „024" bis „026", „029" bis „031", „034", „035", „038", „039", „042" bis „044", „047" und „050" versehenen Zeilen sowie

f)
in der mit „006" versehenen Spalte die Felder der mit „008", „009", „022", „027", „032", „036", „040", „045", „048" und „049" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „007" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „011" bis „013" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007" bis „012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053" bis „072" versehenen Zeilen,

c)
den mit „009" bis „011" und „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004" bis „052" und „073" bis „092" versehenen Zeilen sowie

d)
den mit „014" und „015" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053" bis „071", „083" und „092" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „015" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „052" versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „053" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „054" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „055" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „053")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „056" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „054")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „057" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053" und „055")" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „058" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054" und „056")" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „059" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055" und „057")" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „060" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056" und „058")" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „061" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057" und „059")" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „062" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058" und „060")" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059" und „061")" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060" und „062")" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061" und „063")" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „066" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062" und „064")" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061", „063" und „065")" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „068" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062", „064" und „066")" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „053", „055", „057", „059", „061", „063", „065" und „067")" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „070" versehenen Zeile ist mit „aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „054", „056", „058", „060", „062", „064", „066" und „068")" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „072" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „074" versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Flugzeugen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „darunter: registerpfandrechtlich oder hypothekarisch besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „028" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „033" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „037" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „041" versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „046" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben.

44.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „051" versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.

45.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „076" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

46.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

47.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „078" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

48.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

49.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „080" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

50.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

51.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

52.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

53.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

54.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.

55.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.

56.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.

57.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

58.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.

59.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.

60.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.

61.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 3 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.

62.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

63.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „019" und „024" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben.

64.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „020" und „025" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

65.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „021", „026", „031", „035", „039" und „044" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

66.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „029" und „042" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

67.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „030" und „043" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

68.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „034" und „038" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.

69.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „047" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben.

70.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „050" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.

71.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „008" und „048" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben.

72.
Die Felder der mit „006" versehenen Spalte in den mit „009" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben.

73.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „022", „027", „032", „036", „040" und „045" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.


Anlage 22 Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)


Anlage 22 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 26a Satz 1 PfandBG einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte oder ausländische Flugzeughypotheken an Flugzeugen der in Zeilen 002 und 003 genannten Flugzeugarten und -hersteller in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 40 Spalten und 75 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „039" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „074" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „006" bis „039" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „074" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „004" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „005" versehenen Zeile,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „029" und „052" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „007" bis „014", „017" bis „028", „030" bis „037", „040" bis „051", „053" bis „060" und „063" bis „074" versehenen Zeilen sowie

d)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „015", „016", „038", „039", „061" und „062" versehenen Zeilen,

4.
in

a)
den mit „006" bis „039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „025" bis „028", „048" bis „051" und „071" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:

aa)
in den mit „025", „048" und „071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „038" versehenen Spalte,

bb)
in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „036" versehenen Spalte,

cc)
in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „037" versehenen Spalte sowie

dd)
in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „039" versehenen Spalte,

b)
den mit „036" bis „039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „024", „029" bis „047" und „052" bis „070" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „006" bis „021" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Flugzeugart" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „022" bis „033" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Flugzeughersteller" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „034" bis „039" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Flugzeuge" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „006" und „007" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Ultra/Extra Large Widebody" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „008" und „009" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Widebody" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „010" und „011" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Narrowbody" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „012" und „013" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Regional Jet" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Turboprop" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Business Jet" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „018" und „019" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Freighter" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „020" und „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstige" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „022" und „023" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Airbus" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „024" und „025" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Boeing" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „026" und „027" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bombardier" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „028" und „029" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Embraer" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „030" und „031" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „ATR" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „032" und „033" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstige" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „028", „030", „032" und „034" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „007", „009", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „027", „029", „031", „033" und „035" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „036" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „037" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „038" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „039" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Deutschland" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „052" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „007", „030" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „008", „031" und „054" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „009", „032" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „033" und „056" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „034" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „012", „035" und „058" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „darunter: Registerpfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „014", „037" und „060" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „040" und „063" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „018", „041" und „064" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre zurück" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „042" und „065" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „020", „043" und „066" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „044" und „067" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und weniger als 2 Jahren" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „022", „045" und „068" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jahren und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „046" und „069" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jahren und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „024", „047" und „070" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jahren" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „025" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „036" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek nicht in Währung des Registerstaats" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „048" und „071" versehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte oder ausländischer Flugzeughypotheken die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte oder ausländischen Flugzeughypotheken, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich oder hypothekarisch abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger oder Gläubiger der ausländischen Flugzeughypothek über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts oder seiner ausländischen Flugzeughypothek hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „015", „038" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.

28.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „016", „039" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt" zu überschreiben.


Anlage 23 Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (FlgDckWtr)


Anlage 23 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte (FlgDckWtr)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „010" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „023" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „023" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „003" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „023" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004" und „018" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005" bis „017 und „019" bis „023" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „004" bis „008" versehenen Spalten in den mit „007", „012", „013", „017", „021" und „023" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „008" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „009" und „010" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Deutschland" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „005" und „019" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „006" und „020" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „007" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „008" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Zentralregierungen" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von öffentlichen Stellen" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Zentralregierungen" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben.


Anlage 24 Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (FlgDckWtrDrv)


Anlage 24 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Weitere Deckungswerte - Derivategeschäfte (FlgDckWtrDrv)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „030" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „025" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „004" bis „030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „008" bis „025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „007" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „003" versehenen Spalten in den mit „001" bis „025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008", „014" und „020" versehenen Zeilen sowie

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009" bis „013", „015" bis „019" und „021" bis „025" versehenen Zeilen,

4.
die Felder der mit „013" bis „030" versehenen Spalten in den mit „012", „013", „018", „019", „024" und „025" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „004" bis „030" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „mit Sitz in" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „004" bis „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deutschland" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „013" bis „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „022" bis „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „005" bis „010" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „012" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „013" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „014" bis „019" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „020" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „021" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „022" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „023" bis „028" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „029" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „030" versehenen Spalte in den mit „004" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „005" bis „008" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „009" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „010" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „014" bis „017" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „023" bis „026" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Derivate mit" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „027" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „028" versehenen Spalte in den mit „005" bis „007" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

28.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

29.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

30.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.

31.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „negativem Marktwert" zu überschreiben.

32.
Die Felder der mit „005", „007", „014", „016", „023" und „025" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

33.
Die Felder der mit „006", „008", „015", „017", „024" und „026" versehenen Spalten in der mit „007" versehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „015" und „021" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „016" und „022" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „017" und „023" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „018" und „024" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „013", „019" und „025" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.