Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 18 - Anzeigenverordnung (AnzV)

V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

Anlage 18



Formular (BGBl. 2023 I Nr. 411 S. 73)




 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage 18 AnzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2023Artikel 18 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
aktuell vorher 29.11.2022Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
vom 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
aktuellvor 29.11.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 18 AnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 18 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9a AnzV Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6, Absatz 1c und 1d des Kreditwesengesetzes (Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten) (vom 30.12.2023)
... „R 11.00", „R 12.00.a" und „R 12.00.b" nach den Anlagen 13 bis 21 einzureichen. Satz 1 gilt für Institutsgruppen im Sinne des § 10a ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Anhang 4. AnzVÄndV
... ab 1 Million Euro Anlage 18 (zu § 9a Absatz 2 Sätze 1 und 4 AnzV) R 04.00 Information über die Vergütung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 18 KrZwMGEG Änderung der Anzeigenverordnung
... Jahres zugrunde zu legen, für das die Anzeige erfolgt." 3. Die Anlagen 13 bis 18 werden durch die Anlagen 13 bis 27 in der im Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Fassung ... das die Anzeige erfolgt." 3. Die Anlagen 13 bis 18 werden durch die Anlagen 13 bis 27 in der im Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Fassung ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Artikel 1 4. AnzVÄndV
... ab 1 Million Euro (VAM)" nach Anlage 16 oder mit dem Formular „REM HE" nach Anlage 18 einzureichen. Verfügt ein Geschäftsleiter, Mitglied des Verwaltungs- oder ... Dezember des Vorjahres abgeschlossenen Geschäftsjahres das Formular „REM HE" nach Anlage 18 einzureichen. Die Sätze 1 bis 4 finden auf CRR-Kreditinstitute, deren übergeordnetes ... Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt. 9. Die Anlagen 13 bis 18 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...