Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2019 (AELV 2019)

V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1762 (Nr. 36)
Geltung ab 30.10.2018; FNA: 8251-10-1-25 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,0515
26.000 1,0481
27.000 1,0436
28.000 1,0382
29.000 1,0321
30.000 1,0255
31.000 1,0184
32.000 1,0109
33.000 1,0032
34.000 0,9952
35.000 0,9872
36.000 0,9790




 

Zitierungen von Anlage 1 AELV 2019

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2019 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2019 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2019 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird und 2. bei Betrieben, die der Gruppe ... Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem ...