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Anlage 1 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

Anlage 1 (zu § 3 Nummer 4) Schadstoffhaltige Füllgüter nach § 3 Absatz 5


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Stoffe und Gemische, die bei einem Vertrieb im Einzelhandel dem Selbstbedienungsverbot nach § 8 Absatz 4 der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen würden,

Pflanzenschutzmittel, die nur für die Anwendung durch berufliche Anwender nach dem Pflanzenschutzgesetz zugelassen sind,

Gemische von Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (MDI), soweit diese nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als atemwegssensibilisierend der Kategorie 1 (Resp. Sens. 1) einzustufen sowie mit dem H-Satz H334 zu kennzeichnen sind und in Druckgaspackungen im Bundesgebiet bereitgestellt werden, und

Öle, flüssige Brennstoffe und sonstige ölbürtige Produkte, die als Abfall unter die Abfallschlüssel 12 01 06, 12 01 07, 12 01 10, 16 01 13 oder 16 01 14 oder unter Kapitel 13 der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung fallen würden.

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Zitierungen von Anlage 1 VerpackDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VerpackDG Ergänzende Begriffsbestimmungen
... g der Verordnung (EU) 2025/40. (5) Schadstoffhaltige Füllgüter sind die in Anlage 1 näher bestimmten Füllgüter. (6) Systembeteiligungspflichtige ...