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Anlage 1 - Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

Artikel 1 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2123-6 Zahnärzte und Dentisten
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Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2, § 15 Absatz 3 Satz 2, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist



1.
Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin

2.
Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin

3.
Praktikum der Physiologie

4.
Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie

5.
Praktikum der makroskopischen Anatomie

6.
Praktikum der mikroskopischen Anatomie

7.
Praktikum der Berufsfelderkundung

8.
Übung in medizinischer Terminologie

9.
Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde

10.
Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie

Die Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1 bis 8 umfassen eine Gesamtstundenzahl von mindestens 504 Stunden. Die Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 9 und 10 umfassen eine Gesamtstundenzahl von mindestens 84 Stunden.



 
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Frühere Fassungen von Anlage 1 ZApprO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
vom 22.09.2021 BGBl. I S. 4335

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ZApprO Studienordnung (vom 01.10.2021)
... Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und 3. dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen ...
§ 5 ZApprO Unterrichtsveranstaltungen (vom 01.10.2021)
... Studiengruppen. (2) Die Universitäten müssen mindestens die in den Anlagen 1 bis 4 festgelegten Unterrichtsveranstaltungen anbieten. (3) Die Teilnahme an ...
§ 15 ZApprO Famulatur
... und erfolgreicher Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen beginnen, die nach Anlage 1 Nummer 9 und 10 vorgeschrieben sind. (4) Die Famulatur ist ganztägig abzuleisten. ...
§ 20 ZApprO Antragsunterlagen (vom 01.10.2021)
... Muster der Anlage 6 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 1 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen, 5. der Nachweis über die Ausbildung ... keine Unterlagen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den in Anlage 1 Nummer 1 bis 8 genannten Unterrichtsveranstaltungen beizufügen. Studierende, die die ...
§ 82 ZApprO Modellstudiengang (vom 01.10.2021)
... verfahren wird, 9. festgelegt ist, wie die Anforderungen, die in den Anlagen 1 , 13 und 16 beschrieben sind, im Modellstudiengang erfüllt werden. (3) Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... folgt gefasst: „§ 14 Pflegedienst". b) In der Angabe zu Anlage 1 wird das Wort „deren" durch die Wörter „für die eine" ersetzt. ... Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und 3. dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen ... Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung teilgenommen haben." 49. In Anlage 1 wird in der Überschrift das Wort „deren" durch die Wörter „für die ...