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37. BImSchV
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Anlage 2
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.04.2024 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 15.05.2017
BGBl. I S. 1195
(
Nr. 28
); aufgehoben durch
§ 54
V. v. 17.04.2024
BGBl. 2024 I Nr. 131
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 2129-8-37
Umweltschutz
2 weitere Fassungen
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wird in 6 Vorschriften zitiert
Teil 5 Schlussbestimmung
Anlage 1
←
Anlage 2 (zu
§ 3
) Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende Umwandlungstechnologie
Anpassungsfaktoren
für die Antriebseffizienz
Verbrennungsmotor
1
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb
0,4
Anlage 1
←
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Zitierungen von
Anlage 2 37. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
37. BImSchV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 37. BImSchV Anrechnungsvoraussetzungen
(vom 01.01.2021)
... nach Anlage 1 und dem jeweils geltenden Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz nach
Anlage 2
. Für die spezifischen Treibhausgasemissionen von erneuerbaren Kraftstoffen ...
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