Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2018 (AELV 2018)

V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2290 (Nr. 45)
Geltung ab 13.07.2017; FNA: 8251-10-1-24 Landwirte

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 0,6778
26.000 0,6890
27.000 0,6980
28.000 0,7051
29.000 0,7107
30.000 0,7149
31.000 0,7180
32.000 0,7201
33.000 0,7212
34.000 0,7217
35.000 0,7215
36.000 0,7208
37.000 0,7196


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Zitierungen von Anlage 2 AELV 2018

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2018 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit ... Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem  ...


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