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Anlage 3 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2018 (AELV 2018)

V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2290 (Nr. 45)
Geltung ab 13.07.2017; FNA: 8251-10-1-24 Landwirte

Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
37.000 0,9849
100.000 0,6067
150.000 0,4703
200.000 0,3878
250.000 0,3320
300.000 0,2915
350.000 0,2606
400.000 0,2361
450.000 0,2163
500.000 0,1998




 

Zitierungen von Anlage 3 AELV 2018

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AELV 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2018 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 3 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird und 2. bei Betrieben, die der Gruppe ... über 37.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...