Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2 - Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV)

Artikel 1 V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 01.07.2022; FNA: 9232-19 Zulassung zum Straßenverkehr
| |

Anlage 2 Datenspeicherung


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Während des Betriebs sind bei den in § 1g Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes genannten Anlässen im Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion folgende Daten zu erfassen.

 DatenBeispiel Dateiformat
1. Fahrzeugidentifizierungsnummer Alphanummerische Zeichen
[A-Z; 0-9]
Beispiel: AAAAAA654398GFRDE
2. Positionsdaten Breiten- und Längengrad
[±ddd.ddddd, Angabe in ± Graden (°) und Dezimalgraden, 5 Nach-
kommastellen]
Höhenangaben in Meter
Ausgabe im Globalen Positionsbestimmungssystem - Austauschformat
als Abfolge von Punkten, in denen eine Änderung der Fortbewegungs-
richtung erfolgt; Angabe des (Karten-)Bezugssystems.
3. Anzahl und Zeiten der Nutzung so-
wie der Aktivierung/Deaktivierung
der autonomen Funktion
Datum (Jahr:Monat:Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde),
Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12
4. Anzahl und Zeit der Freigabe von
alternativen Fahrmanöver
Anzahl, Einzelzeiten (Stunde:Minute:Sekunde)
5. Systemüberwachungsdaten (Beginn/
Ende) samt Softwarestand
Alphanummerische Zeichen [A-Z; 0-9] samt Erklärung
Beispiel: P0601 Motorsteuergerät - Speicher Prüfsummenfehler
6. Umwelt- und Wetterbedingungen Temperatur/°C, Helligkeit/Beleuchtungsstärke/lux,
Stellung des Scheibenwischers an/aus
7. Vernetzung Vernetzungsparameter wie beispielsweise Übertragungslatenz und
verfügbare Bandbreite
8. Name der aktivierten/deaktivierten
passiven und aktiven Sicherheits-
systeme, Zustand, auslösende In-
stanz (System oder extern)
Name des Systems, Zustand, Instanz
Beispiel: Notbremssystem, aktiv, Systemfunktionsfähigkeit
9. Fahrzeugbeschleunigung in Längs-
und Querrichtung
Nummerische Werte in Meter pro Sekunde zum Quadrat
10. Geschwindigkeit Nummerischer Wert in Meter pro Sekunde
11. Status der lichttechnischen Einrich-
tungen
Beispiel:
Blinken an/aus
Tagfahrlicht an/aus
12. Spannungsversorgung des auto-
nomen Kraftfahrzeugs
Nummerischer Wert in Volt
13. Von extern an das Fahrzeug ge-
sendete Befehle und Informationen
Gesendetes Format der Befehle sowie Metadaten zu Informationen:
Dateigröße, Dateiformat, Quelle, Ziel, Übertragungszeit




 

Zitierungen von Anlage 2 AFGBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AFGBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AFGBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 AFGBV Datenspeicherung
... Für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion regelt Anlage 2 zu dieser Verordnung Näheres zu den genauen Zeitpunkten der Datenspeicherung, zu den ...
Anlage 1 AFGBV Anforderungen an Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
... erfassenden Daten sind in § 1g Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 zu dieser Verordnung abschließend geregelt. Der Datenspeicher ist entsprechend ...