Die Arten des Geschäfts sind grundsätzlich die in der
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 Arten genannten Kommission der.
Darüber hinaus sind unter der Art des Geschäfts 6: „Vorübergehende Warenverkehre für nationale Zwecke" im Extrahandel anzugeben:
67: Warensendungen zur oder nach Reparatur
68: Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung
69: Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und weitere von der Anmeldung befreite Warenverkehre.
§ 18 AHStatDV Art des Geschäfts ... Tabelle 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 sowie zusätzlich mit den Nummern in Anlage 2 anzugeben. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob es sich um Kauf, Verkauf, ...