Anlage 2 - Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)

Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 2122-6-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1) Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten


Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:

 Stunden
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz 80*
• Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der
praktischen Ausbildung
 
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen  
• Anästhesie in der Viszeralchirurgie 280
• Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie 280
• Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie 220
• Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) 100
• Aufwacheinheiten 240
Wahlpflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen 400
(davon mindestens 100 Stunden je Disziplin)
• Anästhesie in der Thoraxchirurgie
• Anästhesie in der Neurochirurgie
• Anästhesie in der HNO
• Anästhesie in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
• Anästhesie in der Augenchirurgie
• Anästhesie in der Gefäßchirurgie
• Anästhesie bei Kindern
• Anästhesie in der Geburtshilfe/Kreissaal (geburtshilfliche Anästhesie)
• Anästhesie in anderen Fachrichtungen
 
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen  
• Pflegepraktikum 120
• zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte 80
• Operationsdienst 140
• Schmerzambulanz/Schmerzdienst 120
• Notaufnahme und Ambulanz 200
• Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) 160
Stunden zur freien Verteilung 80*
Stundenzahl insgesamt 2.500
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur
freien Verteilung.


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Zitierungen von Anlage 2 ATA-OTA-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ATA-OTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATA-OTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ATA-OTA-APrV Praktische Ausbildung
... zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten die in Anlage 2 genannten Versorgungs- und Funktionsbereiche im Umfang von 2.500 Stunden und 2. im Fall ... im Umfang von 2.500 Stunden. (3) Die praktische Ausbildung soll mit einem in Anlage 2 oder 4 genannten Orientierungseinsatz im Umfang von 80 Stunden bei der verantwortlichen ...
§ 9 ATA-OTA-APrV Qualifikation der Praxisanleitung (vom 16.12.2023)
...  (3) Während der praktischen Ausbildung im ambulanten Kontext gemäß den Anlagen 2 und 4 kann die Praxisanleitung nach § 16 des Anästhesietechnische- und ...
§ 10 ATA-OTA-APrV Praxisbegleitung
... Versorgungsbereichen und ein Besuch im Rahmen der Wahlpflichteinsätze gemäß der Anlagen 2 und 4 ...
§ 11 ATA-OTA-APrV Inhalt der Kooperationsverträge
... der praktischen Ausbildung mit weiteren Einrichtungen abzuschließen hat, um die in den Anlagen 2 und 4 vorgegebenen Einsatzbereiche sicherzustellen, 3. zur Durchführung der ...


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