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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (KStoffTechAusbV)

Artikel 1 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 151, 241
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-149 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 65 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren"


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Lfd.
Nr.
Teil der
Zusatzqualifikation
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen
1234
1Modellieren von Bauteilen a) Bauteile durch Programme zum computergestützten
Konstruieren (CAD) erstellen
b) für digitale 3-D-Modelle parametrische Datensätze
entwickeln
c) Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung
einhalten, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
8
2Vorbereiten von additiver
Fertigung
a) Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
b) 3-D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren
anpassen
c) verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
d) Maschine zur Herstellung einrichten
3 Additives Fertigen
von Produkten
a) additive Fertigungsverfahren anwenden, Probebau-
teile erstellen und bewerten
b) Prozessparameter anpassen und optimieren
c) Prozesse kontrollieren, überwachen und proto-
kollieren, Maßnahmen der Qualitätssicherung
durchführen
d) Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie
Maßnahmen dokumentieren
e) Daten des Konfigurations- und Änderungsmanage-
ments pflegen, technische Dokumentationen sichern
f) verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeits-
sicherheit und zum Umweltschutz einhalten




 

Zitierungen von Anlage 2 KStoffTechAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KStoffTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KStoffTechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 65 KStoffTechAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... vereinbart werden. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 66 KStoffTechAusbV Prüfung der Zusatzqualifikation
... statt. (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in der Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) In der Prüfung der ...