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Anlage 2 - Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht - Rönnebank" (NSGPBRV)

V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3415 (Nr. 63)
Geltung ab 28.09.2017; FNA: 791-9-5 Naturschutz

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 7) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes 2)


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Karte veröffentlicht als Anlageband zu BGBl. I 2017 Nr. 63


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2)
Die Anlage 2 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements werden Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.


(nichtamtliche Darstellung der Koordinaten aus Anlage 1)












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Zitierungen von Anlage 2 NSGPBRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 NSGPBRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NSGPBRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 NSGPBRV Schutzgegenstand
... Absätzen 2 und 3 begrenzt. (7) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in Anlage 2 in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 200.000 blau gekennzeichnet. Die ... Die Bereiche nach § 2 Absatz 5 und die Zone nach § 2 Absatz 6 sind in Anlage 2 ebenfalls grafisch dargestellt. (8) Die Bestimmungen nach den Absätzen 2 bis 6 ... 2 bis 6 haben Vorrang gegenüber der Darstellung in der Übersichtskarte nach Anlage 2 ...
Anlage 2 NSGPBRV (zu § 2 Absatz 7) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes 2)
... veröffentlicht als Anlageband zu BGBl. I 2017 Nr. 63 --- 2) Die Anlage 2 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements ...