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Anlage 2
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.01.2024 aufgehoben
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Anlage 2 - Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)
V. v. 16.07.2018
BGBl. I S. 1182
(
Nr. 27
); aufgehoben durch
Artikel 1
V. v. 24.01.2024
BGBl. 2024 I Nr. 21
Geltung ab 24.07.2018, abweichend siehe
§ 17
; FNA: 7610-21-1
Aufsichtsrechtliche Vorschriften
2 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
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Anlage 3
Anlage 2 (zu
§ 15 Absatz 1
) Zertifizierungssymbol
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
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Anlage 3
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Zitierungen von
Anlage 2 VglWebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 VglWebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VglWebV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 15 VglWebV Verwendung des Zertifizierungssymbols
... Auf der Vergleichswebsite ist das in
Anlage 2
abgedruckte Zertifizierungssymbol zu verwenden. (2) Die ...
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