Anlage 30 - Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)

G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 18
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Anlage 30 (zu § 237 Absatz 5) Gärtnerische Nutzung



Nutzungsteil Gemüsebau
Bewertungsfaktor für Flächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland und für Kleingarten- und Dauerkleingartenland
pro Ar 13,21
Zuschläge für Flächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar 44,14
Nutzungsteil Blumen-/Zierpflanzenbau
Bewertungsfaktor für Flächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland
pro Ar 28,13
Zuschläge für Flächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar 64,77
Nutzungsteil Obstbau
Bewertungsfaktor für Flächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland
pro Ar 10,18
Zuschläge für Flächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar 44,14
Nutzungsteil Baumschulen
Bewertungsfaktor für Flächeneinheitin EUR
Flächen
im Freiland
pro Ar 21,52
Zuschläge für Flächeneinheitin EUR
Flächen
unter Glas und Kunststoffen
pro Ar 64,77




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