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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2018 (AELV 2018)

V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2290 (Nr. 45)
Geltung ab 13.07.2017; FNA: 8251-10-1-24 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
37.000 0,7196
100.000 0,5118
150.000 0,4079
200.000 0,3414
250.000 0,2952
300.000 0,2610
350.000 0,2346
400.000 0,2135
450.000 0,1962
500.000 0,1818




 

Zitierungen von Anlage 4 AELV 2018

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2018 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der ... 37.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...