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Anlage 3 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2021 (AELV 2021)

V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2709 (Nr. 59)
Geltung ab 01.01.2021; FNA: 8251-10-1-27 Landwirte

Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
38.000 0,9975
100.000 0,5824
150.000 0,4450
200.000 0,3640
250.000 0,3099
300.000 0,2711
350.000 0,2416
400.000 0,2184
450.000 0,1997
500.000 0,1841




 

Zitierungen von Anlage 3 AELV 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AELV 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2021 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 3 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird und 2. bei Betrieben, die der Gruppe ... über 38.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...