Anlage 3 (zu § 65) DIREKA2 Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland
(siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 S. 20 ff.)
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interne Verweise§ 71 AWV Meldefristen (vom 01.01.2025) ... folgenden Kalendermonats einzureichen. (2) Meldungen gemäß § 65 nach Anlage 3 sind einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 25.08.2021 BAnz AT 07.09.2021 V1
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 2 BEV 2024 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ... § 69 (weggefallen)". c) Die Angaben zu den Anlagen 2 bis 19 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 DIREKA1 ... „Anlage 2 DIREKA1 Vermögen von Inländern im Ausland Anlage 3 DIREKA2 Vermögen von Ausländern im Inland Anlage 4 AUSWIB1 ... Wort „Anzeige" durch das Wort „Stornomeldung" ersetzt. 12. Die Anlagen 3 bis 19 werden durch die Anlagen 2 bis 8 aus Anhang 1 zu dieser Verordnung ... „Stornomeldung" ersetzt. 12. Die Anlagen 3 bis 19 werden durch die Anlagen 2 bis 8 aus Anhang 1 zu dieser Verordnung ...
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