Anlage 3 - Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 04.01.2018; FNA: 9231-14-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis


Anlage 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 9 Vorschriften zitiert

Muster Ausbildungsnachweis (BGBl. 2022 I S. 504)



Text in der Fassung des Artikels 3 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Juni 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 3 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2022Artikel 3 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18.03.2022 BGBl. I S. 498
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
vom 02.10.2019 BGBl. I S. 1416
aktuellvor 01.01.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 DV-FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DV-FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 DV-FahrlG Ausbildungsnachweis (vom 01.01.2020)
... und § 6 Absatz 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung muss dem Muster nach Anlage 3 entsprechen. (2) Die im Rahmen der Fahrschülerausbildung erhobenen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Fahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 6 FahrschAusbO Abschluss der Ausbildung (vom 01.01.2020)
... Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis nach § 6 Absatz 1 der ... nach § 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz in Verbindung mit Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des ...
§ 8 FahrschAusbO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2020)
... 6 Absatz 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz *) ausstellt oder ausstellen lässt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts ... 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder ... 6 Absatz 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts nach § 4 oder der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Artikel 3 15. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... Angabe „§ 4" die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 6. Die Anlage 3 wird durch folgende Anlagen 2a und 3 ersetzt: „Anlage 2a (zu § 4 Absatz 2) ... 1" eingefügt. 6. Die Anlage 3 wird durch folgende Anlagen 2a und 3 ersetzt: „Anlage 2a (zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an die ... durch die nach Landesrecht zuständige Behörde zu ermöglichen. Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis [image:2022/2022I0504.gif|Muster ...

Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 1 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... und § 6 Absatz 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung muss dem Muster nach Anlage 3 entsprechen." 6. In § 9 Absatz 1 Satz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie ... werden, wenn diese in der Lage sind, die genannten Inhalte zu vermitteln." 12. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis ... Inhalte zu vermitteln." 12. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis  ...
Artikel 4 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer einen Ausbildungsnachweis nach dem aus Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ersichtlichen Muster vorzulegen; ersatzweise kann die Bestätigung, dass die vorgeschriebenen ... der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer einen Ausbildungsnachweis nach dem aus Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ersichtlichen Muster vorzulegen; ersatzweise kann die Bestätigung, dass die vorgeschriebenen ...
Artikel 6 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis nach § 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung ... nach § 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz in Verbindung mit Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des ...

Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318)" durch die Wörter „ Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2)" ersetzt. b) Satz 8 wird gestrichen.  ... D1E - aus Anlage 7.3 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung" durch die Wörter „ Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2)" ersetzt. b) In Satz 6 werden die Wörter ...
Artikel 5 FahrlRNV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz " ersetzt. 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... 6 werden die Wörter „nach Anlage 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz " ersetzt. cc) In Nummer 7 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis ... werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Im ... werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz " ersetzt. 3. Die Anlagen 7.1, 7.2 und 7.3 werden ...


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