Nr. | Gebühren- oder Auslagentatbestand | Höhe der Gebühr oder der Auslage |
1 | Gebühren für die Erteilung einer Standortbescheinigung | |
1.1 | Erteilung einer Standortbescheinigung (einschließlich Nahbetrachtungen der zu bewertenden Sendeantennen, auch für bereits am Standort vorhandene Sendeantennen bei Standortmitbenutzungen bzw. bei Umwandlung vorläufiger Stand- ortbescheinigungen gemäß § 5 Absatz 4 BEMFV) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
1.2 | Betrachtung eines Standortes nach § 5 Absatz 3 BEMFV sowie bei erforderlichen Messungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
1.3 | Erforderliche Messungen oder Nahfeldberechnungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
2 | Zweitschrift einer Standortbescheinigung | 25 € |
3 | Überprüfung von Standorten nach § 13 BEMFV: Maßnahmen bei Betrieb einer Funkanlage ohne die erforderliche Standortbescheinigung oder unter Verstoß gegen deren Bestimmun- gen; Verletzung von Anzeige- und Dokumentationspflichten; Betrieb einer Amateurfunkanlage unter Verstoß gegen § 8 BEMFV (einschließlich Ausführen eines mobilen Messeinsatzes) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |