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Anlage 3 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59 Umweltschutz
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Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2) Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten


Anlage 3 wird in 6 Vorschriften zitiert

Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.

Abb. Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten (BGBl. 2015 I S. 1763)


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Zitierungen von Anlage 3 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 ElektroG Kennzeichnung (vom 01.01.2022)
...  (2) Die Geräte nach Absatz 1 sind außerdem mit dem Symbol nach Anlage 3 dauerhaft zu kennzeichnen. Sofern es in Ausnahmefällen auf Grund der ...
§ 18 ElektroG Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten (vom 01.01.2022)
... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 8. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . (2) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die privaten ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 6. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Vertreiber, die Elektro- oder Elektronikgeräte unter Verwendung von ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 6. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Die Informationen sind den Elektro- und Elektronikgeräten in ...
§ 19a ElektroG Informationspflichten der Hersteller (vom 01.01.2022)
... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 3. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 ...
§ 31 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 4. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Die Gemeinsame Stelle hat eine einheitliche Kennzeichnung für Sammel- ...
§ 46 ElektroG Übergangsvorschriften (vom 31.12.2022)
... Garantie nach § 7 Absatz 1 nicht erforderlich ist, eine Kennzeichnung mit dem Symbol nach Anlage 3 nicht erforderlich. (5) Vertreiber von Lebensmitteln, die nach § 17 Absatz 1 und 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 6. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Vertreiber, die Elektro- oder Elektronikgeräte unter Verwendung von ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 6. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Die Informationen sind den Elektro- und Elektronikgeräten in schriftlicher Form ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 3. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 ." 18. § 20 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird ... Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und 4. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 . Die Gemeinsame Stelle hat eine einheitliche Kennzeichnung für Sammel- und ... Garantie nach § 7 Absatz 1 nicht erforderlich ist, eine Kennzeichnung mit dem Symbol nach Anlage 3 nicht erforderlich. (5) Vertreiber von Lebensmitteln, die nach § 17 Absatz 1 und ...