Anlage 3 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Anlage 3 (zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)


Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

Nummer Bauteile Höchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall ≥ 19 °C
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall von 12 bis < 19 °C
1Opake Außenbauteile, soweit nicht in
Bauteilen der Nummern 3 und 4 ent-
halten
Ū = 0,28 W/(m²·K) Ū = 0,50 W/(m²·K)
2Transparente Außenbauteile, soweit
nicht in Bauteilen der Nummern 3
und 4 enthalten
Ū = 1,5 W/(m²·K) Ū = 2,8 W/(m²·K)
3VorhangfassadeŪ = 1,5 W/(m²·K) Ū = 3,0 W/(m²·K)
4Glasdächer, Lichtbänder, Licht-
kuppeln
Ū = 2,5 W/(m²·K) Ū = 3,1 W/(m²·K)
Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils
zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräu-
men) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an
das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren
Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im
Heizfall getrennt durchzuführen.
Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN V 18599-2:
2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946:
2008-04 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von
Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2017-03 anzuwenden.


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Zitierungen von Anlage 3 GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GEG Baulicher Wärmeschutz
... Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten ...
§ 50 GEG Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes (vom 01.01.2024)
... der wärmeübertragenden Umfassungsfläche gemäß der Anlage 3 um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet. § 18 Absatz 1 Satz 2 ...
§ 51 GEG Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau (vom 01.01.2024)
... das auf eine Nachkommastelle gerundete 1,25fache der Höchstwerte gemäß der Anlage 3 nicht überschreiten. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 sind in Fällen, ...
§ 103 GEG Innovationsklausel (vom 01.01.2024)
... Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach der Anlage 3 nicht überschreiten. (2) Der Antragsteller hat der nach Landesrecht ...


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