Anlage 4 (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 5) Gebührenverzeichnis nach der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung
Nr. | Gebührentatbestand | Höhe der Gebühr
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1 | Maßnahmen zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenz- bereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, nach § 3 Absatz 2 und 3, § 4 sowie § 5 Absatz 3 SchuTSEV | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
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interne Verweise§ 3 EMVG-FuAG-BGebV Gebührenbefreiung ... für Maßnahmen nach Anlage 1 Nummer 5 oder nach Anlage 4 werden nicht erhoben, wenn ein Betriebsmittel unverschuldet entgegen den Vorschriften des ...
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