Anlage 4 - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
| |

Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren


Anlage 4 wird in 4 Vorschriften zitiert

Nummer KategorieEnergieträgerPrimärenergiefaktoren
nicht erneuerbarer Anteil
1Fossile Brennstoffe Heizöl1,1
2Erdgas1,1
3Flüssiggas1,1
4Steinkohle1,1
5Braunkohle1,2
6Biogene Brennstoffe Biogas1,1
7Bioöl1,1
8Holz0,2
9Strom netzbezogen1,8
10gebäudenah erzeugt (aus Photo-
voltaik oder Windkraft)
0,0
11Verdrängungsstrommix für KWK 2,8
12Wärme, Kälte Erdwärme, Geothermie, Solar-
thermie, Umgebungswärme
0,0
13Erdkälte, Umgebungskälte 0,0
14Abwärme0,0
15Wärme aus KWK, gebäudeintegriert
oder gebäudenah
nach Verfahren B gemäß
DIN V 18599-9: 2018-09
Abschnitt 5.2.5 oder
DIN V 18599-9: 2018-09
Abschnitt 5.3.5.1
16Siedlungsabfälle 0,0


Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 4 GModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 GModG Primärenergiefaktoren (vom 29.07.2026)
... 21 Absatz 1 und 2 sind für den nicht erneuerbaren Anteil die Primärenergiefaktoren der Anlage 4 zu verwenden. Davon abweichend sind in den nachfolgend genannten Fällen folgende ... verwenden: 1. für flüssige oder gasförmige Biomasse kann abweichend von Anlage 4 Nummer 6 und 7 für den nicht erneuerbaren Anteil der Wert 0,3 verwendet werden, a) wenn die ... worden ist (Biomethan) und in zu errichtenden Gebäuden eingesetzt wird, kann abweichend von Anlage 4 Nummer 6 für den nicht erneuerbaren Anteil a) der Wert 0,7 verwendet werden, wenn die ... Flüssiggas) und in zu errichtenden Gebäuden eingesetzt wird, kann abweichend von Anlage 4 Nummer 6 für den nicht erneuerbaren Anteil a) der Wert 0,7 verwendet werden, wenn die ... Gebäudes mit aus Erdgas oder Flüssiggas erzeugter Wärme darf abweichend von Anlage 4 Nummer 15 für die in einer hocheffizienten KWK-Anlage im Sinne des § 2 Nummer 8a des ... und Strom, einschließlich Hilfsenergien, ermittelt, mit den Primärenergiefaktoren der Anlage 4 gewichtet und auf die abgegebene Wärmemenge bezogen sowie die Anwendung dieses ... mit einer thermischen Leistung von mindestens 500 Kilowatt erzeugt wird, ist abweichend von Anlage 4 für netzbezogenen Strom zum Betrieb der Großwärmepumpe der ... nach DIN V 18599-1: 2018-09 Anhang A Abschnitt A.4 mit den Primärenergiefaktoren der Anlage 4 angewendet und die Anwendung dieser Methode in der Veröffentlichung angegeben hat.  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18a EEGAusbGuEnFG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... 21 Absatz 1 und 2 sind für den nicht erneuerbaren Anteil die Primärenergiefaktoren der Anlage 4 zu verwenden." bb) In dem neuen Satz 2 werden die Wörter „Zur ... 1 und 2 sind als Primärenergiefaktoren die Werte für den nicht erneuerbaren Anteil der Anlage 4 mit folgenden Maßgaben zu verwenden" durch die Wörter „Davon abweichend sind ... mit einer thermischen Leistung von mindestens 500 Kilowatt erzeugt wird, ist abweichend von Anlage 4 für netzbezogenen Strom zum Betrieb der Großwärmepumpe der ...

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude) Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren Anlage 5 (zu § 31 Absatz 1) ...
Artikel 2 GModGEG Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
... nach § 20 Absatz 1 und § 21 Absatz 1 und 2 sind die Primärenergiefaktoren der Anlage 4 zu verwenden. Davon abweichend kann für flüssige oder gasförmige Biomasse ... Davon abweichend kann für flüssige oder gasförmige Biomasse abweichend von Anlage 4 Nummer 6 und 7 der Wert 0,3 verwendet werden, 1. wenn die flüssige oder gasförmige ... des Brennstoffanteils für die Wärmeerzeugung mit den Primärenergiefaktoren der Anlage 4 angewendet hat, das der in DIN EN 15316-4-5: 2017-09 Abschnitt 6.2.2.1.6.3 beschriebenen Methode ... ist als Primärenergiefaktor der Wert für die genutzte Fernwärme nach Anlage 4 zu verwenden. Abweichend von Satz 1 darf ein Wert, der unter dem Wert in Anlage 4 liegt, verwendet ... nach Anlage 4 zu verwenden. Abweichend von Satz 1 darf ein Wert, der unter dem Wert in Anlage 4 liegt, verwendet werden, wenn dieser Wert um den Wert von 0,002 für jeden Prozentpunkt des ... Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2020-11 anzuwenden." ersetzt. 50. Die Anlagen 4 und 5 werden durch die folgende Anlage 4 ersetzt: „Anlage 4 (zu § 22 Absatz ... ersetzt. 50. Die Anlagen 4 und 5 werden durch die folgende Anlage 4 ersetzt: „Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren  ... 50. Die Anlagen 4 und 5 werden durch die folgende Anlage 4 ersetzt: „ Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren Nr. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed