Anlage 4 (zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
... Über die mündlich-praktische Fallprüfung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 4 zu erstellen. (2) Aus der Niederschrift müssen Gegenstand, Verlauf und Ergebnisse ...