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Anlage 4 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

Anlage 4 (zu § 33 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

 BGBl. 2022 I S. 1934)


 BGBl. 2022 I S. 1935)


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Zitierungen von Anlage 4 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 StBAPO Teilbeurteilungen und abschließende Beurteilung
... Teilbeurteilungen der Leistungen der Beamtin oder des Beamten nach den Mustern der Anlagen 3 und 4 vor. (2) Aus den beiden Teilbeurteilungen wird die abschließende ...