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Anlage 5 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

Anlage 5 (zu § 7 Absatz 2) Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe


Anlage 5 wird in 5 Vorschriften zitiert

1.
Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2:

a)
Muster Haltungsform „Stall"

Muster Haltungsform "Stall" (BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28)


 
b)
Muster Haltungsform „Stall+Platz"

Muster Haltungsform "Stall+Platz" (BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28)


 
c)
Muster Haltungsform „Frischluftstall"

Muster Haltungsform "Frischluftstall" (BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28)


 
d)
Muster Haltungsform „Auslauf/Weide"

Muster Haltungsform "Auslauf/Weide" (BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28)


 
e)
Muster Haltungsform „Bio"

Muster Haltungsform "Bio" (BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28)


2.
Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2:

a)
Farben

Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Der Hintergrund hat weiß zu sein.

Schwarz-Anteil (black = 100 %)

b)
Ausgestaltung

Die Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung" zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung" haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in nachfolgender Reihenfolge von oben nach unten zu stehen:

 
1.
„Bio",

2.
„Auslauf/Weide",

3.
„Frischluftstall",

4.
„Stall+Platz",

5.
„Stall".

Die einschlägige Haltungsform ist durch eine schwarze Füllung des abgerundeten Rechtecks zu markieren. Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.

c)
Schutzzone

Die Kennzeichnung ist von einer rechteckigen freien Fläche zu umrahmen, in der keine Schriftzüge oder andere Zeichnungen erlaubt sind. Die Breite der Fläche nach Satz 1 muss in jede Richtung mindestens einem Achtel der Breite der Kennzeichnung entsprechen.

d)
Größe

Bei der Kennzeichnung ist eine Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 Millimetern zu verwenden. Abweichend von Satz 1 darf bei Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 80 Quadratzentimeter beträgt, die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 Millimeter betragen.

Definition der x-Höhe

Muster (BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 29)


 
 
Legende

1 Oberlinie

2 Versallinie

3 Mittellinie

4 Grundlinie

5 Unterlinie

6 x-Höhe

7 Schriftgröße

e)
Drehung

Die Kennzeichnung darf in jede Richtung um höchstens 15 Grad gedreht werden.

f)
Größen und Raumverhältnis

Das Größenverhältnis und das räumliche Verhältnis der Wort- und der Grafikbestandteile der Kennzeichnung zueinander dürfen nicht verändert werden.



 

Zitierungen von Anlage 5 TierHaltKennzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierHaltKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 TierHaltKennzG Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln
... Die Kennzeichnung hat sich nach der Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 5 zu richten. (3) Wird ein Lebensmittel aus mehreren Lebensmitteln tierischen ...
§ 9 TierHaltKennzG Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
... der Haltungsform nach § 5 Absatz 1 nach Maßgabe der technischen Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe a und d gekennzeichnet werden. Abweichend von der technischen Beschreibung kann die ...
Anlage 6 TierHaltKennzG (zu § 7 Absatz 3 Satz 3) Kennzeichnung in schwarzer Farbe bei vorverpackten Lebensmitteln tierischen Ursprungs von unterschiedlichen Tierarten
... Drehung, Größen- und Raumverhältnis Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe c bis f gilt ...
Anlage 7 TierHaltKennzG (zu § 8) Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in Farbe
... Drehung, Größen- und Raumverhältnis Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe b bis f gilt ...
Anlage 8 TierHaltKennzG (zu § 11) Sonderfälle der Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe
... Drehung, Größen- und Raumverhältnis Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe c bis f gilt entsprechend. Abschnitt II: Tierhaltungskennzeichnung nach § 11 Absatz 2 und ... Drehung, Größen- und Raumverhältnis Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe c bis f gilt ...