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Anlage 6 - Bundeskompensationsverordnung (BKompV)

V. v. 14.05.2020 BGBl. I S. 1088 (Nr. 25)
Geltung ab 03.06.2020; FNA: 791-9-8 Naturschutz
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Anlage 6 (zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3) Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes


Anlage 6 wird in 3 Vorschriften zitiert

A. Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen


Maßnahmentyp
Zielbiotoptypen
(keine
abschließende
Aufzählung)
Anforderungen an die
Ausführung der Maßnahmen
Eignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen
Biotope,
Tiere,
Pflanzen
Boden Wasser Klima/Luft Land-
schaftsbild
MindestanforderungenWeitergehende
Anforderungen, die im Einzelfall
festgesetzt werden können
Vielfalt von Tier- und
Pflanzenarten
Vielfalt von Biotoptypen
Vielfalt von Bodentypen
und Bodenformen
Natürliche Bodenfunktionen
Oberflächengewässer
Grundwasser
Hochwasserschutz- und
Retentionsfunktion
Klimatische und lufthygienische
Ausgleichsfunktionen
Klimaschutzfunktion durch
Treibhausgasspeicher/-senken
Vielfalt von Landschaften als
natürliches und kulturelles Erbe
Funktionen im Bereich Erleben
und Wahrnehmen von Landschaft
Maßnahmen auf Acker
Brachen
Ackerbrachen:
33.01.04,
33.02.04,
33.03.04,
33.04a.04,
33.04b.04
• Selbstbegrünung (gilt nicht in
Gebieten mit hohem Stickstoff-
Auswaschungsrisiko)
Keine Düngung, keine PSM
Keine Bodenbearbeitung
Keine Nutzung/Mahd
Höchstdauer der Belassung ohne
Umbruch: 3 Jahre
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
Pflegeintervall 2 bis 3 Jahre
Spezifische Maßnahmen,
z. B. extensive Pflege zur Schaf-
fung von Heterogenität im Bestand
In Abhängigkeit von Zielarten
ggf. Sonderformen
Reduzierung von konkurrenz-
starken, nicht dem Zielbiotoptyp
entsprechenden Pflanzenarten
(z. B. Acker-Kratzdistel,
Neophyten) ausschließlich durch
mechanische Beseitigung
X X(X)X(X)(X)(X) (X) X
Extensiv
genutzte Äcker/
Ackerwild-
kräuterstreifen

Äcker mit vollst.
Segetal-
vegetation:
33.01.01,
33.02.01,
33.03.01,
33.04a.01,
33.04b.01
Äcker mit arten-
reicher Segetal-
vegetation:
33.01.02,
33.02.02,
33.03.02,
33.04a.02,
33.04b.02
• Erweiterter Saatreihenabstand
bzw. reduzierte Saatgutmenge
(max. 50 - 70 % der regulären
Saatgutmenge)
Vielfältige, mind. Viergliedrige
Fruchtfolge mit Winterungen und
Sommerungen
Grundsätzlich keine Düngung, eine
begrenzte dem Entwicklungsziel
angepasste Erhaltungsdüngung mit
Wirtschaftsdünger ist im Einzelfall
zulässig (Düngermenge dann be-
grenzen max. auf Entzug bzw.
Zielanforderung z. B. aus dem
Segetalartenschutz), keine PSM
Striegelverzicht
Winterstoppel
Verzicht auf Bewässerung
Verzicht auf Kalkung
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
Mindestdauer 10 Jahre
Einsatz von Gemengen mit min-
destens zwei verschiedenen Arten
und Sorten bis hin zu Blüh- und
Wildkrautgemengen, z. B. Ge-
treide-Öl-Leguminosen-Gemenge,
Blüh-/Wildkrautgemenge
Inanspruchnahme wertvoller land-
wirtschaftlich genutzter Flächen
nur nach Berücksichtigung agrar-
struktureller Belange
Konzentration von Maßnahmen im
Raum zur Verbesserung der Struk-
turvielfalt und zur Schaffung von
Verbundstrukturen (Biotopverbund)
Verringerung der Schlaggrößen
Integrierte Brachestreifen
(auf 10 % der Fläche)
Einschränkung der Bodenbearbei-
tung während der Brutzeit
Nicht wendende, pfluglose Boden-
bearbeitung (i. d. R. nicht geeignet
bei Segetalartenschutz)
Belassen von Streifen/Ernte-
verzicht
X X(X)XX(X)   XX
Etablierung von
artenreichem
Grünland

artenreiches
Grünland frischer
Standorte:
34.07a.01,
34.07a.02
Salzgrünland der
Küste:
07, 08
• Vorher mind. 5 Jahre lang Acker
Die Maßnahmenfläche sollte sich
als Bilanzzuwachs (Grünlandfläche)
auf Betriebsebene niederschlagen
Ansaat mit standortspezifischem
Saatgut
Aushagerung, sofern auf Standort
in Bezug zur geplanten Lebens-
raumqualität erforderlich
Kein Pflegeumbruch
Narbenverbesserung (Nachsaat
von Zielarten ist möglich)
1-2schürige Mahd je nach er-
wünschtem Nährstoffniveau und
Pflanzengesellschaft im ausgeha-
gerten Zustand (i. d. R. nach der
Brutzeit), Abfuhr des Mahdgutes
(3. Schnitt kann auch als Pflege-
schnitt ohne Abfuhr erfolgen) oder
Beweidung mit max. 1,5 - 2 GVE/ha
möglich;
bei Beweidung: Prüfung der Er-
forderlichkeit einer Nachmahd,
• Verwendung regionalen Saatguts
Mahdguttransfer/Heublumenan-
saat aus der Region
Reduzierung von konkurrenz-
starken, nicht dem Zielbiotoptyp
entsprechenden Pflanzenarten
(z. B. Acker-Kratzdistel,
Neophyten) ausschließlich durch
mechanische Beseitigung
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
X XXX(X)XX (X)(X)X
 Beschränkung der Weidepflege
(Walzen, Schleppen max. 1-mal im
Jahr vor März, keine Nachsaat)
• Keine PSM
Eine an das jeweiligen Zielbiotop
angepasste Düngung ist zulässig
Festlegung von Zeiträumen für die
Mahd/Beweidung in Abhängigkeit
von Zielarten
            
Äcker mit
schlaginterner
Segregation

z. B. von feuchten
Senken, trocke-
nen Kuppen
innerhalb des
Ackerschlags;
Bewertung für
Zielarten oder
Zielbiotope, z. B.
extensiv genutzte
Äcker mit arten-
reicher oder vollst.
Segetalvegetation
oder andere
• Kartierung und Dokumentation der
ertragsärmeren und nicht genutz-
ten Teilbereiche (z. B. anhand eines
Luftbilds) zur gezielten Auswahl
von Standorten mit hohem Biotop-
entwicklungspotenzial bzw. mit
besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund
Herausnahme von Teilbereichen
mit spezifischer Standortcharakte-
ristik aus der Nutzung, auf den
Zielbiotop abgestimmte extensive
Ackernutzung oder Pflege
Abstandsauflagen zur Maßnah-
menfläche für Düngung und PSM
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
X X(X)X    (X)(X)X
standortspezifi-
sche Ausprägun-
gen von Zielbio-
topen
• Biotopverbund zu benachbarten
Strukturen herstellen (z. B. als
Trittstein)
Mindestdauer 10 Jahre
            
(rotierende)
Maßnahmen zur
Schaffung art-
spezifischer
Habitate

Bewertung für
Zielarten
• Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter
Habitatstrukturen, (z. B. Feld-
lerchenfenster)
Keine PSM
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmen-
vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab-
hängigkeit von jeweiligen Zielarten)
X X         
Blühstreifen
Bewertung für
Zielarten
• Breite in der Regel zwischen 5 m
und 10 m
Standortspezifische Saatmischung
regionaler Herkunft unter Be-
achtung der standorttypischen
Segetalvegetation
Reduzierte Saatgutmenge
(max. 50 - 70 % der regulären
Saatgutmenge) zur Erzielung eines
lückigen Bestands, Fehlstellen im
Bestand belassen
• Keine Düngung, keine PSM
Bei Rotation in der Fruchtfolge Be-
lassung über 2 bis 5 Jahre
Wenn Mahd, nur im Frühjahr bis
Mitte März bzw. angepasst an
Zielarten
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
Zielarten)
X X (X)X (X)  (X)X
 • Zunächst keine Bodenbearbeitung;
nach 2 bis 3 Jahren Bodenbear-
beitung und Neuansaat, i. d. R. im
Frühjahr bis Mitte April; bei Rota-
tion in der Fruchtfolge Belassen bis
Frühjahrsbestellung
Keine Mahd
Rotation in der Fruchtfolge möglich
            
Maßnahmen auf Grünland
Extensivierung
von Dauergrün-
land

artenreiches
Grünland frischer
Standorte:
34.07a.01,
34.07a.02
Salzgrünland der
Küste:
07, 08
• Aushagerung
Im Regelfall keine Bodenbearbei-
tung (Ausnahme orchideenreiche
Standorte), kein Pflegeumbruch,
gezielte Nachsaat von Zielarten
(Heumulch, -drusch) möglich
Keine PSM, eine an den jeweiligen
Zielbiotoptyp angepasste Düngung
ist zulässig
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr
des Mahdgutes oder extensive
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha;
bei Beweidung: Nachmahd
erforderlich, Beschränkung der
Bei Beweidung: reduzierte Besatz-
dichte zur Brutzeit
Kombination von Beweidung und
Mahd je nach Standort und betrof-
fener Zielart
Festsetzung des 1. Mahdtermins
in Abhängigkeit von Zielarten
(z. B. erst nach der Brutzeit)
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
X XXX(X)      
 Weidepflege (Walzen, Schleppen
max. 1-mal im Jahr i. d. R. bis Mitte
März), keine Nachsaat
            
Maßnahmen zur
Schaffung art-
spezifischer
Habitate

Bewertung für
bestimmte Ziel-
arten
• Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter
Habitatstrukturen (z. B. für
Wiesenbrüter)
Keine PSM
Mindestdauer 3 Jahre
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmen-
vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab-
hängigkeit von jeweiligen Zielarten)
X X         
Extensiv
genutzte
Streuobstwiesen

Streuobstbestand
auf Grünland:
41.06.01
• Pflanzung und Nachpflanzung
hochstämmiger Obstbäume,
Pflanzabstand je nach Baumart
z. B. zwischen 8 m und 15 m oder
Extensivierung bestehender Streu-
obstbestände
Keine PSM, eine an den jeweiligen
Zielbiotoptyp angepasste Düngung
ist zulässig
1-3schürige Mahd (je nach er-
wünschtem Nährstoffniveau und
Pflanzengesellschaft i. d. R. nach
der Brutzeit) Abfuhr des Mahdguts
(3. Schnitt kann auch als Pflege-
Die Spanne zwischen 60 - 100
Bäumen pro Hektar beschreibt das
Optimum der Bestandsdichte, dies
entspricht in etwa einem Baum-
abstand von 10 bis 12 Metern.
Erhaltung alter Obstsorten durch
Pflege alter Obstbäume sowie
Pflanzung von entsprechenden
Hochstämmen mit Veredelung mit
alten Obstsorten
Anlegen von Sonderstrukturen wie
z. B. Lesesteinhaufen, Hecken an
den Rändern
X XXX (X)   XX
 schnitt ohne Abfuhr erfolgen);
ggf. auch Beweidung mit max.
1,5 - 2 GVE/ha möglich;
bei Beweidung: Prüfung der Er-
forderlichkeit der Nachmahd,
Beschränkung der Weidepflege
(Walzen, Schleppen max. 1-mal im
Jahr/alle 2 Jahre, keine Nachsaat),
Nachmahd erforderlich, Verzicht
auf Winterbeweidung
• Erziehungs-, Pflegeschnitt der
Obstbäume
Belassen von Biotopholz (Totholz)/
absterbenden Bäumen
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
           
Maßnahmen auf Sonderstandorten des Offenlandes
Sümpfe,
Seggenriede und
Röhrichte

z. B. 35.01a,
37.01,
37.02,
38.01 bis 38.07
• Besondere Bedeutung der Fläche
für den Arten- und Biotopschutz
oder für den Biotopverbund
Die Bewirtschaftungsanforderun-
gen sind im Hinblick auf die spezi-
fischen Anforderungen in Abhän-
gigkeit von Standort und Zielbiotop
oder entsprechend artspezifischen
Anforderungen festzulegen
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
X XX(X)(X)      
 (z. B. Beweidung oder Mahd von
Sümpfen, Seggenrieden, Röhrich-
ten).
• Keine Düngung, keine PSM
            
Binnendünen
und Magerrasen

z. B. 34.01,
34.04
• Entkusseln/Entbuschen und/oder
Bodenverwundung
Aushagerung
Keine PSM, keine Düngung
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr
des Mahdgutes oder extensive
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha;
bei Beweidung: Nachmahd erfor-
derlich
 XXX(X) (X)   XX
Halbtrocken-,
Schwermetall-
und Borstgras-
rasen

z. B. 34.02,
34.03,
34.05,
34.06
• Aushagerung
Keine PSM, keine Düngung
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr
des Mahdgutes oder extensive
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha;
bei Beweidung: Nachmahd erfor-
derlich
Entkusseln/Entbuschen
 XXX(X) (X)   XX
Heiden
40.01 bis 40.05
• Beweidung durch Schafe und
ggf. Ziegen;
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha;
Kontrolliertes Brennen
Abplaggen/Abschieben
Entkusseln/Entbuschen
 XXX(X) (X)   XX
Niedermoore
(ohne Sümpfe)

35.01
• Wiedervernässung
Wasserstandsanhebung
Entbuschen/Entkusseln
Keine Düngung
Vegetations-(narben-) und boden-
schonende Erntetechnik
 XXXX(X)XX XXX
Feucht- und
Nassgrünland

z. B. 35.02
(extensiv bewirt-
schaftet)
• Wasserstandsregulierung
Wiedervernässung
Keine Bodenbearbeitung,
kein Pflegeumbruch, keine Neu-
ansaat/Narbenverbesserung
Keine PSM, keine Düngung
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr
des Mahdgutes (mind. bis zum
Erreichen des Zielzustandes) oder
 XXXX(X)XX XXX
 extensive Beweidung mit
max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung:
Nachmahd erforderlich, Beschrän-
kung der Weidepflege (Walzen,
Schleppen max. 1-mal im Jahr
i. d. R. bis Mitte März), keine
Nachsaat
• Vegetations-(narben-) und boden-
schonende Erntetechnik
            
Maßnahmen zur
Schaffung art-
spezifischer
Habitate

Bewertung für
Zielarten
• Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter
Habitatstrukturen (z. B. für Amphi-
bien oder Reptilien)
Keine PSM, keine Düngung
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmen-
vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab-
hängigkeit von jeweiligen Zielarten)
           
Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Landschaftselementen/Landschaftsstrukturen
Bäume und
Hecken,
Feldgehölze

Feldgehölze,
Gebüsche,
Hecken und
Gehölzkulturen:
• Einbindung in landschafts-
planerisches Maßnahmenkonzept
(insbes. Einbindung in Biotop-
verbundkonzept)
Mindestbreite von Hecken und
Gehölzstreifen 5 m,
Höchstbreite 20 m
Pflege bereits vorhandener Hecken
und Feldgehölze, sofern damit eine
deutliche naturschutzfachliche
Aufwertung/landschaftspflegeri-
sche Verbesserung verbunden ist
X X X (X)(X)(X)(X)  
z. B. 41.01,
41.02,
41.03,
41.05
• Verwendung gebietseigener Ge-
hölze, Artenmischung/artenreich,
stufiger Aufbau mit Säumen
entlang von Hecken und Feld-
gehölzen
Regelmäßige Pflege oder Nutzung
in Abhängigkeit von der Bestands-
entwicklung
Keine Düngung, keine PSM
            
Säume
Krautige Säume
und Gehölzsäume,
inkl. Ufersäume
z. B. 39.01.01,
39.02,
39.03,
39.04a.01,
39.06
• Breite in der Regel zwischen 5 m
und 10 m
Auf das Zielbiotop/die Zielart ab-
gestimmte extensive Nutzung oder
Pflege
Kein Umbruch
Keine Düngung, keine PSM
Mindestdauer 10 Jahre
Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. in Biotopverbundkonzept)
zusätzliche Abstandsauflagen zur
Maßnahmenfläche für Düngung
und PSM
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
X X XX(X)(X) (X)(X)X
Tümpel, Feucht-
biotope, Quellen

z. B. 22.01
bis 22.04,
24.04a,
24.09a
• Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. Einbindung in Biotopver-
bundkonzept)
Erhalt bzw. Anlage und dauerhafte Pflege, sofern erforderlich
 XX  (X)(X)(X)  XX
 • Kein Eintrag von Düngemitteln
oder PSM/Abstandsauflagen zur
Maßnahmenfläche für Düngung
und PSM
            
Trocken-/
Naturstein-
mauern

z. B. 53.02.03a
• Regionstypisches Material verwen-
den
Keine Verfugung
 XX (X)     XX
Maßnahmen auf regionalen Sonderkulturen
z. B. Weinbau
Rebkulturen:
41.08
(extensive
Nutzung)
• Keine Düngung, keine PSM
Winterbegrünung
Artenreiche Begrünung in jeder
2. Rebzeile
Wiederherstellung der Terrassen X X(X)X(X)(X)X  XX
Maßnahmen im Wald
Naturschutz-
konform
bewirtschaftete/
gepflegte Wälder

Laubwälder ohne
Auenwälder:
43.01 bis 43.03,
43.06 bis 43.08
• Aufforstung mit Baumarten der
natürlichen Waldgesellschaft
oder natürliche Sukzession unter
Berücksichtigung von Aspekten
des Klimawandels bei der Baum-
artenauswahl
Einbringen seltener/gefährdeter
Baumarten
Rückbau oder Verschluss von Ent-
wässerungseinrichtungen
Maßnahmen gegen die Ausbrei-
tung nichtheimischer Arten auf der
Fläche
X XX(X)(X)(X)(X)(X)XXX
Nadelwälder:
44.01 bis 44.03
subalpine Wälder:
70
• Entnahme standortfremder, nicht
der natürlichen Waldgesellschaft
angehörender Baumarten
Entwicklung einer der natürlichen
Waldgesellschaft entsprechenden
Struktur (Baum-, Strauch-, Kraut-
schicht)
Belassen von Biotop- und Höhlen-
bäumen und Totholz (Anzahl Alt-
bäume je nach Tierart und Wald-
bestand) in Kombination mit
weiteren Maßnahmen im Wald
Auf Moorstandorten nur in Kombi-
nation mit Wiedervernässungs-
maßnahmen
Außerhalb der Nullnutzungsflächen
kann alle 5 Jahre die Nutzung von
alten Waldbeständen über
80 Jahren einzelbaumweise und
mit einer Absenkung des Be-
stockungsgrades erfolgen
           
Naturschutz-
konform
bewirtschaftete/
gepflegte Auen-
wälder

43.04 bis 43.05
• Wiederherstellung der für den
jeweiligen Auwaldtyp charakteristi-
schen regelmäßigen Überflutung
z. B. durch Deichrückverlegung
und Renaturierung von Fließge-
wässern
Auengewässerstrukturen anlegen,
erhalten, entwickeln
Einbringen seltener/gefährdeter
Baumarten
Rückbau oder Verschluss von
Entwässerungseinrichtungen
Maßnahmen gegen die Ausbrei-
tung nichtheimischer Arten auf der
Fläche
X XXXXXX(X)XXX
 • Aufforstung mit Baumarten der
natürlichen Waldgesellschaft oder
natürliche Sukzession
Entwicklung einer der natürlichen
Waldgesellschaft entsprechenden
Struktur (Baum-, Strauch-, Kraut-
schicht)
Belassen von Biotop- und Höhlen-
bäumen und Totholz (Anzahl Alt-
bäume je nach Tierart und Wald-
bestand) in Kombination mit
weiteren Maßnahmen im Wald
Entnahme standortfremder, nicht
der natürlichen Waldgesellschaft
angehörender Baumarten
Außerhalb der Nullnutzungsflächen
kann alle 5 Jahre die Nutzung
von alten Waldbeständen über
80 Jahren einzelbaumweise und
mit einer Absenkung des Be-
stockungsgrades erfolgen.
           
Entwicklung von
Waldrändern

Waldmäntel:
42.01
• Vorgelagert zum Bestand oder als
Waldinnenrand
Mindestbreite 15 m
Neuanlage mit Arten der natür-
lichen Waldrandgesellschaft oder
durch natürliche Sukzession
Mehrstufiger Aufbau (Kraut-,
Stauden- und Gebüschsaum)
 XX(X)(X)    (X)(X)X
 • Punktuelle Freistellung und/oder
Unterpflanzung des Bestandes mit
Strauch- und Baumarten
Bewirtschaftung/Pflege zum Erhalt
der Mehrstufigkeit
            
Kleinflächige,
punktuelle oder
rotierende Maß-
nahmen im Wald
Bewert
ung für
Zielarten
• Wiederherstellung von Waldwiesen
(einschl. Pflegemanagement)
Habitatentwicklungsmaßnahmen für
geschützte und gefährdete Arten
• Renaturierung von Stillgewässern
und Mooren sowie Fließgewässern
und Bachläufen im Wald
(einschließlich der bachbegleiten-
den Vegetation;
Wiederherstellung des natürlichen/
naturnahen Wasserregimes)
• Einbringung gebietseigener
seltener/gefährdeter Baumarten
(mind. truppweise)
Mindestdauer: 10 Jahre
Schaffung von Alt- und Totholz-
strukturen (Altholzinsel Altbaum-
gruppe Solitärbaum Belassen von
Totholz im Bestand)
Berücksichtigung landschafts-
pflegerischer Ziel- und Entwick-
lungskonzepte (insbes. Arten-
schutz- und Biotopverbund-
konzepte)
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
X X(X) (X)(X)(X) (X)(X)(X)
Historische
Waldnutzungs-
formen

z. B. Hutewald:
42.04
Niederwald:
42.05
• Berücksichtigung der Biotop-
kontinuität bei der Flächenwahl
(v. a. Wiederaufnahme bzw. Wei-
terführung der Bewirtschaftung auf
ehemaligen oder noch bewirt-
schafteten Hute- und Niederwald-
flächen)
Rückumwandlung durchwachsener
Mittel- oder Niederwälder (Verwen-
dung heimischer Baumarten)
Entwicklung von Hutewäldern
durch Etablierung ehemaliger
Nutzungsformen, u. a. mit Groß-
tierhaltung
Berücksichtigung landschaftspfle-
gerischer Ziel- und Entwicklungs-
konzepte (insbes. der Anforderun-
gen für den Biotopverbund aus der
Landschaftsplanung sowie der
historischen und regionalspezifi-
schen Verbreitung der Wälder)
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
X XX(X)(X)(X)(X)(X)(X)XX
Maßnahmen zur
Schaffung art-
spezifischer
Habitate

Bewertung für
Zielarten
• Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter
Habitatstrukturen im Wald
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmen-
vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab-
hängigkeit von jeweiligen Zielarten)
X X         
PSM: Pflanzenschutzmittel, GVE: Großvieheinheiten.
X: Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.
(X): Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.


B. Maßnahmen zur Entsiegelung


Maßnahmentyp
Zielbiotoptypen
(keine
abschließende
Aufzählung)
Anforderungen an die MaßnahmenausführungEignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen
Biotope,
Tiere,
Pflanzen
Boden Wasser Klima/Luft Land-
schaftsbild
Vielfalt von Tier- und
Pflanzenarten
Vielfalt von Biotoptypen
Vielfalt von Bodentypen
und Bodenformen
Natürliche Bodenfunktionen
Oberflächengewässer
Grundwasser
Hochwasserschutz- und
Retentionsfunktion
Klimatische und lufthygienische
Ausgleichsfunktionen
Klimaschutzfunktion durch
Treibhausgasspeicher/-senken
Vielfalt von Landschaften als
natürliches und kulturelles Erbe
Funktionen im Bereich Erleben
und Wahrnehmen von Landschaft
Teilentsiegelung
durch Entnahme
der bituminösen
Oberschicht und
Belassen des
Unterbaus mit
anschließender
Sukzession
• Mindestgröße 100 m²
Versiegelungsbelag entfernen
Bituminöses Material ist abzufahren und zu entsorgen, sonstiges Material
kann - sofern Schadstoffgehalte unterhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV
liegen - auf der Fläche zur Diversifizierung der Standortverhältnisse bzw.
zur Modulierung des Geländes genutzt werden.
Nutzung der Fläche im Sinne der Ziele von Naturschutz und Landschafts-
pflege
(X) (X) X X(X)(X)  (X)
Entsiegelung,
vollständiges
Abtragen und
Entsorgung des
Materials ein-
schließlich
Unterbau und
Entfernung der
Schadverdich-
tung des Unter-
bodens
• Mindestgröße 100 m²
Versiegelungsbelag und Unterbau sind zu entfernen
Schadverdichtungen im Unterbau sind zu entfernen
Die entsiegelte oberste Bodenschicht muss vegetationstauglich sein, ggf.
Aufbringen einer vegetationstauglichen Bodenschicht.
Schadstoffgehalte sollten unterhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV
liegen.
Ggf. Aufbringen einer Rekultivierungsschicht
Nutzung der Fläche im Sinne der Ziele von Naturschutz und Landschafts-
pflege
(X) (X) X X(X)(X)  (X)
Rückbau im
Bereich von
Gewässern

z. B. Beseitigung
von Sohlabstür-
zen und Wehren,
Rückbau von
Verrohrungen,
Sohl- und Ufer-
befestigungen
z. B. 23.01,
23.02,
23.08,
24.01a
bis 24.04a,
24.08,
37, 38,
39.04a.01
• Orientierung der Auswahl der Flächen an landschaftsplanerischen Ziel- und
Entwicklungskonzepten (insbes. Biotopverbund-/Vernetzungskonzepte)
Gewässertypspezifische Gestaltung/Renaturierung
Punktuelle Beseitigung von Sohlabstürzen und Wehren, Beseitigung von
Sohl- und Uferbefestigungen i. d. R. ab 10 lfdm in Kombination mit weiteren
strukturverbessernde Maßnahmen im Gewässer und am Gewässerufer
Orientierung der Auswahl der Maßnahmen an den WRRL-Maßnahmen-
programmen der Länder und entsprechender Programme und Maß-
nahmenkonzepte der Flussgebietsgemeinschaften
X X (X)X(X)X  (X)X
X: Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.
(X): Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.


C. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen


Maßnahmentyp
Anforderungen an die Maßnahmen Eignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen
Biotope,
Tiere,
Pflanzen
Boden Wasser Klima/Luft Land-
schaftsbild
Vielfalt von Tier- und
Pflanzenarten
Vielfalt von Biotoptypen
Vielfalt von Bodentypen
und Bodenformen
Natürliche Bodenfunktionen
Oberflächengewässer
Grundwasser
Hochwasserschutz- und
Retentionsfunktion
Klimatische und lufthygienische
Ausgleichsfunktionen
Klimaschutzfunktion durch
Treibhausgasspeicher/-senken
Vielfalt von Landschaften als
natürliches und kulturelles Erbe
Funktionen im Bereich Erleben
und Wahrnehmen von Landschaft
Querungshilfen
für Tiere und zur
Vernetzung von
Lebensräumen
an linearen Infra-
strukturen

technische Maß-
nahmen zur Auf-
hebung bestehen-
der Zerschnei-
dungswirkungen,
z. B. Grün-
brücken, Grün-
unterführungen,
Amphibiendurch-
lässe, Gewässer-
querungen etc.
• Anlage von Querungshilfen ausschließlich im bestehenden Infrastrukturnetz
(an bestehenden Straßen, Bahnlinien, Wasserstraßen usw.)
Anlage vorrangig in den gesetzlich, planerisch oder konzeptionell ver-
ankerten Wiedervernetzungsabschnitten/-konzepten des Bundes und der
Länder unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumnetze des
Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesprogramms Wiederver-
netzung
Für die Erforderlichkeit von technischen Wiedervernetzungsmaßnahmen in
sonstigen Bereichen (z. B. Austausch-, Wander- und Ausbreitungsachsen
von Populationen insbesondere gefährdeter Arten) sind entsprechende
Nachweise erforderlich (Erfassung/Kartierung, Wirkungsprognose).
Berücksichtigung des Stands der Technik gemäß des anerkannten Regel-
werkes, entsprechender Leitfäden und der besten einschlägigen wissen-
schaftlichen Erkenntnisse für die Planung und Ausführung von Wieder-
vernetzungsmaßnahmen sowie bei Erfassungen/Kartierungen
Maßnahmen zur Wiedervernetzung sollen der Sicherung überlebensfähiger
Populationen bzw. überlebensfähiger Metapopulationsstrukturen dienen.
Durch Umfeldgestaltung und Hinterlandanbindung ist die Funktion der
Querungshilfe zu sichern und zu fördern.
In die Bewertung der mittelbaren Aufwertung dürfen nur Bereiche ein-
fließen, für die eine tatsächliche Aufwertung durch eine Vernetzung be-
stehender Populationen oder die Neubesiedlung bisher isolierter Lebens-
räume angenommen werden kann.
X X         
Gewässerrenatu-
rierungen und
Maßnahmen zur
Erzielung der
Durchgängigkeit
von Fließgewäs-
sern einschließ-
lich ihrer Ufer-
bereiche
• Anlage vorrangig in den gesetzlich, planerisch oder konzeptionell ver-
ankerten Biotopvernetzungsbereichen des Bundes und der Länder unter
besonderer Berücksichtigung der Lebensraumnetze des Bundesamtes für
Naturschutz einschließlich entsprechender Darstellungen in der überört-
lichen und örtlichen Landschaftsplanung
Orientierung der Auswahl der Maßnahmen an den WRRL-Maßnahmen-
programmen der Länder und entsprechender Programme und Maßnah-
menkonzepte der Flussgebietsgemeinschaften
Zur Wiedervernetzung von Lebensräumen geeignete Bewirtschaftungs-
oder Pflegemaßnahmen in den Uferbereichen, die in Abschnitt A Spalte 1
aufgeführt sind, müssen die in Abschnitt A Spalte 2 genannten Anforderun-
gen erfüllen.
Rückbaumaßnahmen im Bereich von Gewässern, die in Abschnitt B Spalte 1
aufgeführt sind, müssen die in Abschnitt B Spalte 2 genannten Anforderun-
gen erfüllen.
Berücksichtigung des Stands der Technik gemäß des anerkannten Regel-
werkes, entsprechender Leitfäden und der besten einschlägigen wissen-
schaftlichen Erkenntnisse bei der Planung und Ausführung von Fließ-
gewässerrenaturierungen sowie bei Erfassungen/Kartierungen
In die Bewertung der mittelbaren Aufwertung dürfen nur Fließgewässer-
abschnitte und Uferbereiche einfließen, für die eine tatsächliche Auf-
wertung durch eine Vernetzung bestehender Populationen oder die Neu-
besiedlung bisher isolierter Lebensräume angenommen werden kann.
XX  X X(X) (X)(X)
Weitere Maß-
nahmen zur
Wiederver-
netzung von
Lebensräumen

z. B. Maßnahmen
zum Biotopver-
bund und zur Bio-
topvernetzung
durch Entwick-
lung geeigneter
Habitatstrukturen
als Lebensraum
und Leitstrukturen
• Anlage vorrangig in den gesetzlich, planerisch oder konzeptionell ver-
ankerten Biotopvernetzungsbereichen des Bundes und der Länder unter
besonderer Berücksichtigung der Lebensraumnetze des Bundesamtes für
Naturschutz einschließlich entsprechender Darstellungen in der überört-
lichen und örtlichen Landschaftsplanung sowie in den in Artenschutz-
konzepten ausgewiesenen Konfliktstellen
Für die Planung zielartenspezifischer Wiedervernetzungsmaßnahmen (z. B.
zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung von Austausch-, Wander- und
Ausbreitungsbeziehungen von Populationen insbesondere gefährdeter Arten)
sind entsprechende Nachweise erforderlich (Erfassung/Kartierung, Wirkungs-
prognose).
Zur Wiedervernetzung von Lebensräumen geeignete Bewirtschaftungs-
oder Pflegemaßnahmen, die in Abschnitt A Spalte 1 aufgeführt sind, müs-
sen die in Abschnitt A Spalte 2 genannten Anforderungen erfüllen.
Maßnahmen zur Wiedervernetzung sollen der Sicherung überlebensfähiger
Populationen bzw. überlebensfähiger Metapopulationsstrukturen dienen.
In die Bewertung der mittelbaren Aufwertung dürfen nur Lebensräume/
Bereiche einfließen, für die eine tatsächliche Aufwertung durch eine Ver-
netzung bestehender Populationen oder die Neubesiedlung bisher isolierter
Lebensräume angenommen werden kann.
X X (X) (X)(X) (X)(X)(X)
X: Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.
(X): Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.




 

Zitierungen von Anlage 6 BKompV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 BKompV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKompV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 BKompV Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen von Biotopen
... erzielte mittelbare Aufwertung in angrenzenden Räumen ist unter Beachtung der in Anlage 6 Abschnitt C Spalte 2 genannten Anforderungen in angemessenem Umfang anzuerkennen. (4) Bei ...
§ 11 BKompV Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen; Entsiegelung und Wiedervernetzung
... Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die in Anlage 6 Abschnitt A Spalte 1 aufgeführt sind, werden unter regelmäßiger Beachtung der in Anlage 6 ... 6 Abschnitt A Spalte 1 aufgeführt sind, werden unter regelmäßiger Beachtung der in Anlage 6 Abschnitt A Spalte 2 genannten Anforderungen festgesetzt. (2) Maßnahmen zur ... festgesetzt. (2) Maßnahmen zur Entsiegelung werden unter Beachtung der Anlage 6 Abschnitt B festgesetzt. Sie dienen insbesondere dazu, eingriffsbedingte Neuversiegelungen und damit ... Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden unter Beachtung der Anlage 6 Abschnitt C festgesetzt. Sie dienen insbesondere dazu, bestehende Beeinträchtigungen der ...
Anlage 5 BKompV (zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
... Renaturierungsmaßnahmen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen ... Wiedervernetzung von Lebensräumen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)   Pflanzen Vielfalt von ... und Ausbringung von Diaspo- ren) Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) in dem vom Eingriff betroffenen popula- tions- bzw. art- ... Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Ab- schnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder ... Mooren Nutzungsextensivierung Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum,  ... Nutzung in Hanglagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen ... Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewäs- sern (siehe Anlage 6 Abschnitt C ) in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer  ... bei hoch anstehen- dem Grundwasser Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmut- zungen z. B. ... sind u. a.: Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des ... Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des ... Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentions- raumes  ... Maßnahmen sind u. a.: • Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder Verbessern ... Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließge- wässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C ) Funktionen für den Naturhaus- halt, die sich aus  ... sind u. a.: • Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des ... Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des ...