Anlage 6 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude


Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nummer Gebäudetyp und Hauptnutzung NutzungNutzenergiebedarf
Warmwasser*
1Bürogebäude mit der Hauptnutzung
Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro,
Besprechung, Sitzung, Seminar
Einzelbüro0
2Bürogebäude mit Verkaufseinrichtung
oder Gewerbebetrieb und der Haupt-
nutzung Einzelbüro, Gruppenbüro,
Großraumbüro, Besprechung, Sitzung,
Seminar
Einzelbüro0
3Bürogebäude mit Gaststätte und der
Hauptnutzung Einzelbüro, Gruppenbüro,
Großraumbüro, Besprechung, Sitzung,
Seminar
Einzelbüro1,5 kWh je Sitzplatz in der
Gaststätte und Tag
4Gebäude des Groß- und Einzelhandels
bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche
mit der Hauptnutzung Groß-, Einzel-
handel/Kaufhaus
Einzelhandel/Kaufhaus0
5Gewerbebetriebe bis 1.000 Quadratmeter
Nettogrundfläche mit der Hauptnutzung
Gewerbe
Gewerbliche und industrielle
Hallen - leichte Arbeit, über-
wiegend sitzende Tätigkeit
1,5 kWh je Beschäftigten und
Tag
6Schule, Kindergarten und -tagesstätte,
ähnliche Einrichtungen mit der Haupt-
nutzung Klassenzimmer, Gruppenraum
Klassenzimmer/GruppenraumOhne Duschen: 65 Wh je
Quadratmeter und Tag,
200 Nutzungstage
7Turnhalle mit der Hauptnutzung Turnhalle Turnhalle1,5 kWh je Person und Tag
8Beherbergungsstätte ohne Schwimm-
halle, Sauna oder Wellnessbereich mit
der Hauptnutzung Hotelzimmer
Hotelzimmer250 Wh je Quadratmeter und
Tag, 365 Nutzungstage
9Bibliothek mit der Hauptnutzung
Lesesaal, Freihandbereich
Bibliothek, Lesesaal 0
* Die flächenbezogenen Werte beziehen sich auf die gesamte Nettogrundfläche des Gebäudes; der monatliche Nutzenergiebedarf für Trinkwarm-
wasser ist nach DIN V 18599-10: 2018-09, Tabelle 7, Fußnote a zu berechnen.


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Zitierungen von Anlage 6 GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 GEG Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
... für die Nutzung und die Werte für den Nutzenergiebedarf für Warmwasser der Anlage 6 zu verwenden. § 30 Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden. (4) ...


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