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Anlage 6 - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
Anlage 6 wird in 3 Vorschriften zitiert
| Nummer | Gebäudetyp und Hauptnutzung | Nutzung | Nutzenergiebedarf Warmwasser* |
| 1 | Bürogebäude mit der Hauptnutzung Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, Seminar | Einzelbüro | 0 |
| 2 | Bürogebäude mit Verkaufseinrichtung oder Gewerbebetrieb und der Haupt- nutzung Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, Seminar | Einzelbüro | 0 |
| 3 | Bürogebäude mit Gaststätte und der Hauptnutzung Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, Seminar | Einzelbüro | 1,5 kWh je Sitzplatz in der Gaststätte und Tag |
| 4 | Gebäude des Groß- und Einzelhandels bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche mit der Hauptnutzung Groß-, Einzel- handel/Kaufhaus | Einzelhandel/Kaufhaus | 0 |
| 5 | Gewerbebetriebe bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche mit der Hauptnutzung Gewerbe | Gewerbliche und industrielle Hallen - leichte Arbeit, über- wiegend sitzende Tätigkeit | 1,5 kWh je Beschäftigten und Tag |
| 6 | Schule, Kindergarten und -tagesstätte, ähnliche Einrichtungen mit der Haupt- nutzung Klassenzimmer, Gruppenraum | Klassenzimmer/Gruppenraum | Ohne Duschen: 65 Wh je Quadratmeter und Tag, 200 Nutzungstage |
| 7 | Turnhalle mit der Hauptnutzung Turnhalle | Turnhalle | 1,5 kWh je Person und Tag |
| 8 | Beherbergungsstätte ohne Schwimm- halle, Sauna oder Wellnessbereich mit der Hauptnutzung Hotelzimmer | Hotelzimmer | 250 Wh je Quadratmeter und Tag, 365 Nutzungstage |
| 9 | Bibliothek mit der Hauptnutzung Lesesaal, Freihandbereich | Bibliothek, Lesesaal | 0 |
| * Die flächenbezogenen Werte beziehen sich auf die gesamte Nettogrundfläche des Gebäudes; der monatliche Nutzenergiebedarf für Trinkwarm- wasser ist nach DIN V 18599-10: 2018-09, Tabelle 7, Fußnote a zu berechnen. | |||
Zitierungen von Anlage 6 GModG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GModG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 GModG Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
... für die Nutzung und die Werte für den Nutzenergiebedarf für Warmwasser der Anlage 6 zu verwenden. § 30 Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden. (4) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des ...
Artikel 2 GModGEG Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
... für die Nutzung und die Werte für den Nutzenergiebedarf für Warmwasser der Anlage 6 zu verwenden. § 30 Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden. (4) Abweichend von ... Deponiegas, Grubengas) 0,0". 51. Anlage 6 wird wie folgt geändert: a) In der Spaltenüberschrift der vierten Spalte ...
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