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Anlage 6 - Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Artikel 1 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010, 2011 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 13 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7141-8-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Anlage 6 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 6 MessEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2025Artikel 10 Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
vom 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
aktuell vorher 16.08.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
vom 10.08.2017 BGBl. I S. 3098
aktuellvor 16.08.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 6 MessEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 MessEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MessEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
Artikel 10 MesswNeuRegV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 7 Absatz 4 und § 24 Absatz 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2017 sowie Abschnitt 3 und Anlage 6 mit Ablauf des 30. November 2025 außer ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3098
Artikel 1 2. MessEVÄndV
...  b) Die bisherigen Nummern 7 bis 10 werden die Nummern 6 bis 9. 24. Anlage 6 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) In Spalte 1 wird das Wort ...