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Anlage 7 - Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)

Anlage 7 (zu § 3 Absatz 2 Satz 6) Besondere Bezeichnungen für bestimmte in Anlage 1 aufgeführte Erzeugnisse



I. Besondere Bezeichnungen, die nur in der Sprache der Bezeichnung verwendet werden dürfen

 Bezeichnungen der Lebensmittel Erzeugnisse
1.VruchtendrankFruchtnektar
2.a) Succo e polpa
b) Sumo e polpa
Fruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem
Fruchtmark oder beidem hergestellt wurde
3.ÆblemostApfelsaft
4.Æblemost fra koncentrat Apfelsaft aus Konzentrat
5.Sur ...saftSäfte ohne Zuckerzusatz aus schwarzen, roten oder weißen
Johannisbeeren/Ribiseln, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder
Holunderbeeren
6.a) Sød ... saft
b) sødet ... saft
Saft mit einem Zuckerzusatz von über 200 g/l
7.Äppelmust/ÄpplemustApfelsaft
8.mostoTraubensaft
9.a) smiltsērkšķu sula ar cukuru
b) astelpaju mahl suhkruga
c) słodzony sok z rokitnika
Aus Sanddorn gewonnene Säfte mit einem Zuckerzusatz von
höchstens 140 g/l


II. Besondere Bezeichnungen, die in einer oder mehreren Amtssprachen der Union verwendet werden können

Bezeichnungen der Lebensmittel Erzeugnisse
KokosnusswasserErzeugnis, das unmittelbar aus der Kokosnuss gewonnen wird, ohne
das Kokosnussfleisch auszupressen, als Synonym für Kokosnusssaft


In den Fällen des Teils I Nummer 5 und 6 sind die Bezeichnungen der Lebensmittel durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.



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Frühere Fassungen von Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.06.2026Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
aktuell vorher 13.07.2017Artikel 12 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
vom 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
aktuell vorher 31.10.2013Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
aktuell vorher 03.06.2010Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
vom 21.05.2010 BGBl. I S. 674
aktuellvor 03.06.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrSaftErfrischGetrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FrSaftErfrischGetrV Kennzeichnung (vom 14.06.2026)
... zu den nach den Sätzen 1 und 2 vorgeschriebenen Bezeichnungen können die in Anlage 7 vorgesehenen Bezeichnungen nach den dort genannten Maßgaben verwendet werden. (3) ...
Anlage 3 FrSaftErfrischGetrV (zu § 2 Absatz 2) Zutaten (vom 14.06.2026)
... nach § 3 Absatz 2 Satz 5 Nummer 2, Erzeugnissen nach Anlage 1 Nummer 5 und Erzeugnissen nach Anlage 7 Nummer 1, 2, 5 und 8 , 2. Zitronensaft, Limettensaft, konzentrierter Zitronensaft oder konzentrierter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 1 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... 3 Absatz 2 Satz 5 Nummer 2, Erzeugnissen nach Anlage 1 Nummer 5 und Erzeugnissen nach Anlage 7 Nummer 1, 2, 5 und 8, 2. Zitronensaft, Limettensaft, konzentrierter Zitronensaft oder ... fakultativer Zutaten einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen." 12. Anlage 7 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Wörter „ohne ...

Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
V. v. 21.05.2010 BGBl. I S. 674
Artikel 2 ZZulVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... in der Gemeinschaft hergestellt wurde." 7. Die bisherige Anlage 6 wird neue Anlage 7 ...

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 12 LMIDVEV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt. 4. Anlage 7 wird wie folgt geändert: a) In Zeile 2 wird das Wort ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
Artikel 2 2. HonigVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... (*) Cocos nucifera L. 4,5". 14. Anlage 7 wird durch die folgende Anlage 7 ersetzt: „Anlage 7 (zu § 3 Absatz 2 Satz ... L. 4,5". 14. Anlage 7 wird durch die folgende Anlage 7 ersetzt: „Anlage 7 (zu § 3 Absatz 2 Satz 6) Besondere Bezeichnungen ... 14. Anlage 7 wird durch die folgende Anlage 7 ersetzt: „ Anlage 7 (zu § 3 Absatz 2 Satz 6) Besondere Bezeichnungen für bestimmte in Anlage 1 ...