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Änderung Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV vom 03.06.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 6 FrSaftErfrischGetrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.06.2010 geltenden Fassung
Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV n.F. (neue Fassung)
in der am 03.06.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 21.05.2010 BGBl. I S. 674
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung)

Anlage 6 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4) Ergänzende Bezeichnungen


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4) Ergänzende Bezeichnungen


(Textabschnitt unverändert)


Verkehrsbezeichnungen | Erzeugnisse

1. Vruchtendrank | Fruchtnektar

2. a) Succo e polpa
b) Sumo e polpa | Fruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark hergestellt wurde

3. Æblemost | Apfelsaft ohne Zuckerzusatz

4. Sur...saft | Säfte ohne Zuckerzusatz aus schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder Holunderbeeren

5. a) Sød...saft
b) sødet...saft | Saft mit einem Zuckerzusatz von mehr als 200 g/l

6. Äpplemust | Apfelsaft ohne Zuckerzusatz

7. mosto | Traubensaft


In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Verkehrsbezeichnungen durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

 
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