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Anlage 8 - Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Geltung ab 22.12.2022; FNA: 310-4-22 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 22.12.2022; FNA: 310-4-22 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Anlage 8 (zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b) Aufstellung von Forderungen bei der Vollstreckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen für den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Anlage 8 wird in 3 Vorschriften zitiert
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Zitierungen von Anlage 8 ZVFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 ZVFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZVFV Einführung von Formularen
... der Anlage 7 und b) wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche das Formular der Anlage 8 ...
§ 2 ZVFV Nutzung der Formulare
... wird, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, sowie 3. das Formular der Anlage 8 , wenn die Zwangsvollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. ... Unterhaltsansprüche betrieben wird. (5) Die Formulare der Anlagen 6 bis 8 sind insgesamt mehrfach zu nutzen, wenn bei einfacher Nutzung die erforderlichen Angaben nicht ...
Anlage 8 ZVFV (zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b) Aufstellung von Forderungen bei der Vollstreckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen für den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
... 2022 I S. 2406 - 2409, PDF öffnet in neuem Fenster ) ...
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