Tools:
Update via:
Anlage 7 - Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Geltung ab 22.12.2022; FNA: 310-4-22 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
| |
Geltung ab 22.12.2022; FNA: 310-4-22 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
| |
Anlage 7 (zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a) Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, für den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Anlage 7 wird in 3 Vorschriften zitiert
Zitierungen von Anlage 7 ZVFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 ZVFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZVFV Einführung von Formularen
... wegen Geldforderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, das Formular der Anlage 7 und b) wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche das Formular der Anlage ...
§ 2 ZVFV Nutzung der Formulare
... Anlage 4 beizufügen: 1. das Formular der Anlage 5, 2. das Formular der Anlage 7 , wenn die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen betrieben wird, die keine gesetzlichen ... gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. (5) Die Formulare der Anlagen 6 bis 8 sind insgesamt mehrfach zu nutzen, wenn bei einfacher Nutzung die erforderlichen Angaben ...
Anlage 7 ZVFV (zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a) Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, für den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
... 2022 I S. 2403 - 2405, PDF öffnet in neuem Fenster ) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_7_ZVFV.htm