Anlage 7 - Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)

Anlage 7 (zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a) Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, für den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses


Anlage 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 203 S. 36 ff., PDF öffnet in neuem Fenster)


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung V. v. 17. Juni 2024 BGBl. 2024 I Nr. 203 m.W.v. 1. September 2024

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Frühere Fassungen von Anlage 7 ZVFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2024Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
vom 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 7 ZVFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 ZVFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZVFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZVFV Einführung von Formularen
... wegen Geldforderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, das Formular der Anlage 7 und b) wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche das Formular der Anlage ...
§ 2 ZVFV Nutzung der Formulare
... Anlage 4 beizufügen: 1. das Formular der Anlage 5, 2. das Formular der Anlage 7 , wenn die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen betrieben wird, die keine gesetzlichen ... gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. (5) Die Formulare der Anlagen 6 bis 8 sind insgesamt mehrfach zu nutzen, wenn bei einfacher Nutzung die erforderlichen Angaben ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anhang 2. ZVFVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
...  Anlage 7 (zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a) Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Artikel 1 2. ZVFVÄndV Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
... genutzt werden, die ab dem 1. Oktober 2025 gestellt werden." 2. Die Anlagen 1 bis 8 erhalten jeweils die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...


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