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Anlage - Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz (BwFinSVermG)

Artikel 1 G. v. 01.07.2022 BGBl. I S. 1030 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 07.07.2022; FNA: 63-22 Bundeshaushalt
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Anlage (zu § 5 Absatz 1) Wirtschaftsplan 2022 des „Sondervermögens Bundeswehr"



Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr". Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans sollen bedeutsame Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexe überjährige militärische Beschaffungen gesichert finanziert werden.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr" soll sichergestellt werden, dass die Streitkräfte mit notwendigem Material ausgestattet werden, um ihren Verteidigungsauftrag erfüllen zu können.

Überblick zur Anlage
„Sondervermögen Bundeswehr"
Soll
2022
1.000 €
Soll
2021
1.000 €
Veränderung
gegenüber
2021
1.000 €
Ausgabereste
2021
1.000 €
Ist
2020
1.000 €
Einnahmen     
Übrige Einnahmen ... 90.000     
Gesamteinnahmen ... 90.000     
Ausgaben     
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. ... 90.000     
Ausgaben für Investitionen ... -    
Besondere Finanzierungsausgaben ... -    
Gesamtausgaben ... 90.000     
davon nicht flexibilisiert ... 90.000     
Verpflichtungsermächtigung im
Wirtschaftsplan 2022 für künftige Jahre
81.910.000     
Erläuterung:
Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit
im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise
erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das
Sondervermögen überführt.
Vor diesem Hintergrund sind Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von nur 81,91 Mrd. Euro
vorzusehen.
     


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2022
1.000 €
Soll 2021
Reste 2021
1.000 €
Ist
2020
1.000 €
 Übrige Einnahmen    
119 99 Vermischte Einnahmen -  
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 90.000   
 Ausgaben   
 Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
Alle Ausgabetitel sind zu Titel 575 01 einseitig deckungsfähig.
Für Beschaffungsvorhaben, die nicht bei den jeweiligen Titeln vorge-
sehen sind, dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur
mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
in Anspruch genommen werden.
   
 Wehrtechnische Forschung und Technologie    
551 01
-036
Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz
Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren ... 422.000 T€
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Vorhaben:
a) Land- und seegebundene robuste Navigation unter NAVWAR Bedingun-
gen (LaSeRoNN)
b) Mobile robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (MobiRoNN)
c) Überwachung und Sicherung großer Räume mittels KI
5.000   
 Militärische Beschaffungen    
554 03
-032
Beschaffung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung
Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren ... 1.932.000 T€
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Vorhaben:
a) Sprechsätze mit Gehörschutz im Zusammenhang mit dem Gefechtshelm
b) Kampfschuhsystem Streitkräfte (KSS SK)
c) Nachtsichtgeräte
d) Infanterist der Zukunft (IDZ ES) VJTF-Standard
Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abge-
bildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen über-
führt.
45.000   
554 05
-032
Beschaffung Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung
Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren ... 20.742.000 T€
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Vorhaben:
a) Digitalisierung landbasierter Operationen (DLBO)-Basic
b) DLBO (Battle Management System, Gefechtsstände, Funkgeräte)
c) Taktisches Wide Area Network (TAWAN), erster Anteil
d) Rechenzentrumsverbund
e) Satellitenkommunikation (SATCOMBw) Stufe 2 und Stufe 3
f) German Mission Network 1 (Vernetzung der Bw verlegefähig)
g) German Mission Network 2 (Erhalt der Führungsfähigkeit Marine)
h) Funkgeräte PRC-117G
10.000   
554 07
-032
Beschaffung Dimension Land
Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren ... 16.600.000 T€
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Vorhaben:
a) Optionsauslösung konsolidierte Nachrüstung aller restlichen PUMA 1. Los
b) Nachfolge Schützenpanzer MARDER
c) Schwerer Waffenträger Infanterie
d) Nachfolge Überschneefahrzeuge BV 206
e) Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge/Luftlandeplattformen (DEU/NLD)
f) Nachfolge TPz Fuchs
g) Main Ground Combat System
h) Sanitätsausstattung (Role 2b geschützt hoch mobil, Luftlanderettungs-
zentrum leicht, Luftlanderettungszentrum Spezialeinsatz)
10.000   
554 12
-032
Beschaffung Dimension See
Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren ... 8.806.000 T€
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Vorhaben:
a) Korvette 130
b) Fregatte 126
c) Future Naval Strike Missile (FNSM)
d) U-Boot Flugabwehrflugkörper (IDAS)
e) Unterwasserortung (SONIX)
f) Mehrzweckkampfboote
g) Nachfolge Festrumpfschlauchboot (RHIB) 1010
h) U 212 CD
Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abge-
bildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das
Sondervermögen überführt.
10.000   
554 13
-036
Beschaffung Dimension Luft
Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren ... 33.408.000 T€
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Vorhaben:
a) Entwicklung und Kauf EUROFIGHTER ECR
b) Nachfolge TORNADO, Anteil Beschaffung F-35 inkl. Bewaffnung
c) Beschaffung schwerer Transporthubschrauber
d) Leichter Unterstützungshubschrauber (LUH)
e) Bodengebundene Luftverteidigung (Nah- und Nächstbereich, Fähigkeits-
erhalt Patriot, mittlere und große Reichweite)
f) Weltraumbasiertes Frühwarnsystem (TWISTER) EVF
g) Beschaffung weiterer Seefernaufklärer
h) Future Combat Air System (FCAS)
i) Bewaffnung HERON TP
j) Luftlageführungssysteme, diverse Radare
k) System Weltraumüberwachung und Lagezentrum mit Ausbaustufe 2
Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abge-
bildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen über-
führt.
10.000   
575 01 Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt